Reiseabbruch nach Skiunfall: Tag des Sturzes ist maßgeblich

| War noch was…? War noch was…?

Der Skiurlaub fängt schön an, doch dann lässt eine schwere Verletzung auf der Piste den Rest der Reise ins Wasser fallen. Wer eine Reiseabbruchversicherung hat, kann zumindest darauf hoffen, einen Großteil des Reisepreises erstattet zu bekommen. Doch wann gilt eine Reise als abgebrochen - beim Unfall oder bei der Abreise?

Das Amtsgericht München hat in einem so Fall zugunsten einer Urlauberin geurteilt, die sich bei einem Skiunfall in Österreich das Kreuzband gerissen hatte. Demnach führte bereits der Skiunfall zum Reiseabbruch und nicht erst die Abreise einige Tage später. Auf die Entscheidung weist der Deutsche Anwaltverein hin. (Az.: 132 C 23372/24)

Skiunfall am dritten Urlaubstag

Der Unfall war am dritten Tag des achttägigen Urlaubs passiert, der medizinische Rücktransport erfolgte erst am vorletzten Tag. Dazwischen wurde die Frau operiert und wartete nach der Entlassung aus dem Krankenhaus im Hotel auf die Rückreise.

Während die Versicherung nur die Kosten für die letzte nicht genutzte Hotelnacht in Höhe von 390 Euro erstatten wollte, forderte die Frau, die mit ihrem Mann und ihrer Tochter gereist war, den vollen Reisepreis für alle Familienmitglieder samt den Skipasskosten zurück.

Vor dem Amtsgericht bekam sie in weiten Teilen Recht, die Versicherung musste weitere gut 1.800 Euro und damit die gesamten Hotelkosten für die Frau und ihren Mann erstatten - nur bei der Erstattung für die Tochter wurde die Forderung abgewiesen. 

Für die Skipässe gab es indes kein Geld vom Versicherer zurück, weil das in den Versicherungsbedingungen generell ausgeschlossen war. Hier ist gut zu wissen: Bei Pistenverletzungen erstatten Bergbahnen möglicherweise die Kosten für ungenutzte Skipasstage. Das lässt sich in den Geschäftsbedingungen nachlesen.

Warum das Datum so wichtig war

Mit Blick auf den Rechtsstreit vor dem Amtsgericht war der Zeitpunkt des Reiseabbruchs zentral, da es im Versicherungsvertrag lautete: «Müssen Sie aus einem (...) versicherten Ereignis die Reise vorzeitig abbrechen, erstatten wir den kompletten Reisepreis bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der versicherten Reise (…) bis zur Höhe des versicherten Reisepreises.»

Zu dem Urteil erläutert der Anwaltverein: Ein Reiseabbruch im Sinne der Versicherung liegt demnach bereits dann vor, wenn ein versichertes Ereignis die Reiseunfähigkeit herbeiführe und die Sinnhaftigkeit des Urlaubs beende. Und zwar auch dann, «wenn die tatsächliche Rückreise aus organisatorischen Gründen erst Tage später erfolgt». (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Abend mit verheerendem Ende: In einem Lokal befindet sich statt Champagner hochgiftiges MDMA in einer Flasche. Ein Mann stirbt nach dem Trinken. Nun kommt ein 46-Jähriger vor Gericht.

Zuerst vermuteten die Behörden eine Lebensmittelvergiftung bei der Hamburger Familie. Ein Gutachten stellt nun klar: Eine Vergiftung durch Insektizide im Hotel ist die Ursache.

Die Hotelgruppe Steigenberger hat anlässlich ihres 95-jährigen Bestehens ein eigenes Bier mit dem Namen „Steigenberger 1930“ auf den Markt gebracht. Die begrenzte Sonderedition wird vom Unternehmen selbst als „das erste Bier, das eincheckt“ beworben. Das Bier wird von Erdinger in die Flaschen gebracht.

Frank Rosin und Alex Kumptner präsentieren ein neues TV-Format mit dem Titel „Rosin & Kumptner: Mission Mittendrin!“. Die Reihe begleitet die beiden Gastronomen beim Eintauchen in für sie ungewohnte Milieus und Berufswelten.

Nach einem Sanitätereinsatz in einem Hotel bei Chicago erhebt Schauspielerin Tara Reid, bekannt aus „American Pie“, schwere Vorwürfe. Sie gibt an, in ihren Drink K.o.-Tropfen gemischt bekommen zu haben.

In einem Hotelzimmer im Olchinger Gemeindeteil Neu-Esting ist am gestrigen Nachmittag eine 38-jährige Frau gewaltsam zu Tode gekommen. Ein 56-jähriger Mann wurde widerstandslos festgenommen und befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Das berühmte Amsterdam Hilton Hotel im Süden der niederländischen Hauptstadt steht vor einer umfassenden Renovierung. Das Hotel schließt für längere Zeit seine Türen. Die Renovierungs- und Erweiterungsarbeiten sollen gut ein Jahr andauern.

Ein Streit in einem Lokal in Alfeld eskaliert. Plötzlich soll ein Mitarbeiter zum Küchenbeil gegriffen haben. Wie es dem Opfer nun geht und welche Konsequenzen die Tat haben könnte.

Nach dem Vorfall in einem Kasseler Schnellrestaurant wird eine Flüssigkeit aus einer vermeintlichen Wasserflasche untersucht. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung.

TUI hat eine Analyse der beliebtesten Weihnachtsmärkte in Deutschland für das Jahr 2025 veröffentlicht. Im Rahmen des Rankings wurden über 150 Weihnachtsmärkte miteinander verglichen, wobei insgesamt mehr als 2.000 Märkte in Deutschland erfasst wurden.