Tritt in Richtung Chef rechtfertigt fristlose Kündigung

| War noch was…? War noch was…?

Körperliche Angriffe – auch leichte – gegen Vorgesetzte oder Kollegen können den Arbeitsplatz kosten. Wer andere stößt, schubst oder tritt, riskiert eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Das geht nun aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor, auf das der Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte hinweist.

In dem konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer sich seinem Chef gegenüber aggressiv verhalten. Dieser hatte ihn zuvor angesprochen, weil er trotz eines betrieblichen Verbots sein privates Handy nutzte. Daraufhin sagte der Arbeitnehmer zu seinem Vorgesetzten «Hau ab hier», stieß ihn mit der Hand gegen die Schulter und trat in seine Richtung. Der Tritt berührte den Vorgesetzten leicht.

Arbeitnehmer fühlte sich provoziert

Der Arbeitgeber sprach sofort eine außerordentliche fristlose Kündigung aus. Der Arbeitnehmer wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage: Die Kündigung sei zu hart, er sei provoziert worden und der Arbeitgeber hätte ihn zuerst abmahnen müssen.

Das LAG gab dem Arbeitgeber recht. Die fristlose Kündigung sei wirksam. Wichtig war für das Gericht vor allem der Tritt. Auch wenn der Tritt nur leicht war, zeigte er nach Ansicht des Gerichts eine klare Missachtung des Vorgesetzten.

Ein tätlicher Angriff sei eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Auch eine leichte Tätlichkeit könne eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn sie den Respekt und den Betriebsfrieden massiv stört. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Geschmackssinn verloren, offene Finger – Johann Lafer schildert, wie sehr ihn die Chemotherapie belastet. Offen zu sagen, dass er krank ist, habe ihn befreit, sagt der 68-Jährige.

Die Betreiberin des Café Eule im Gleisdreieckpark in Berlin hat für Aufsehen gesorgt, weil sie einem Anhänger der AfD die Bedienung verwehrte. Die Gastronomin, die den Betrieb seit neun Jahren führt, thematisierte den Vorfall in einer Videoreihe auf Instagram.

Der Mann, der im Hauptjob vor allem politische Debatten anheizt, lässt inzwischen auch Zwiebeln anschwitzen. Jan Böhmermanns Kochshow-Hommage an Alfred Biolek geht in die nächste Runde.

Zwei Jahre nach dem Einsturz eines Hotels in Kröv an der Mosel mit zwei Toten hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen einen Ingenieur für Baustatik erhoben. Der Vorwurf laute fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen sowie Baugefährdung.

In zwei Berliner Hotels werden Gäste überfallen. In beiden Fällen soll der Täter an der Zimmertür geklopft und dann ein Messer gezogen haben. Eine betroffene Frau spricht vor Gericht von einem Trauma.

Im Rhein herrscht Niedrigwasser, die großen Frachtschiffe fahren daher bereits mit weniger Ladung. Nun gibt es auch Folgen für die Personenschifffahrt - in Bonn steht ein Schiff quer auf dem Rhein.

Bei einem Küchenbrand in einer Gastronomie in Lübeck ist am Mittwochabend ein Mensch schwer verletzt worden. Das Feuer griff nach Angaben der Feuerwehr auf Teile der Fassade und des Daches über.

Lange, bevor er als Koch Geld verdiente, besserte Alexander Herrmann sein Taschengeld als Kofferträger auf. Vor allem bei den Bayreuther Festspielen bewährte sich dabei ein kleiner Kniff.

Blockierte Notausgänge, fehlender Brandschutz: Nach dem Pub-Feuer mit 30 Toten in Bangkok soll es Konsequenzen geben. Im Fokus stehen nicht nur Gesetze, sondern auch das Verhalten der Clubbetreiber.

Eine 40-jährige Frau ist in München in den Schacht eines Wäscheaufzugs gestürzt und schwer verletzt worden. Die Feuerwehr musste sie unter beengten Bedingungen mit einer Spezialtrage über zwei Stockwerke retten.