Urteil zu im Jahr 1999 erschossenen Gastwirt rechtskräftig

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Das Urteil zum Mord an einem Würzburger Gastwirt im Jahr 1999 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision der beiden Angeklagten zurückgewiesen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Würzburg. Damit habe die Entscheidung vom Juli 2025 Bestand. Zuvor hatte die «Main-Post» berichtet.

Die Landgerichtskammer hatte das Vater-Sohn-Duo nach der Erschießung des Gastwirts zu lebenslanger Haft verurteilt. Aus Sicht des Gerichts gibt es keinen Zweifel an der Täterschaft der heute 50 und 68 Jahre alten Männer. Zudem stellte das Gericht für beide die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. 

Mordauftrag wohl vom Vater des Schützen 

Nach Überzeugung der Kammer erschoss der staatenlose 50-Jährige am 5. Januar 1999 als damals 23-Jähriger den Gastwirt (55), um einer Geldforderung Nachdruck zu verleihen. Den Auftrag für die Tat soll damals sein Vater, ein Türke, gegeben haben.

Die Angeklagten hatten sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Tatwaffe ist bis heute verschwunden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil aus ihrer Sicht die Täterschaft der Männer nicht erwiesen ist und ein überzeugendes Motiv fehlt.

Die Tötung des 55 Jahre alten Opfers, ebenfalls ein Türke, war jahrzehntelang ungeklärt. Im Frühjahr 2024 gingen neue Hinweise zu dem Fall ein, die den Anstoß zu dem Verfahren gaben. (dpa)


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