Wegen 3G-Regeln: Berliner Restaurant zieht geschmacklosen Holocaust-Vergleich

| War noch was…? War noch was…?

Weil das Berliner Restaurant der „Alten Fasanerie“ die landesweiten 3G-ablehnt, zog ein Mitarbeiter offenbar einen geschmacklosen Holocaust-Vergleich. In einem Schreiben, das der Speisekarte beilag, hieß es, die Umsetzung der 2G- oder 3G-Regeln erinnern „zu stark an den Holocaust“, das berichtete zuerst der Tagesspiegel.

Laut dem Bericht, erklärte das Restaurant in dem Schreiben, dass man bis auf weiteres nur noch „geschlossene Veranstaltungen“ anbieten wolle. Man begründete die Entscheidung mit der 2G- oder 3G-Regel, die für Berliner Restaurants derzeit Pflicht ist. Genau diese Regel erinnere allerdings zu sehr an den Holocaust, so das Restaurant in dem Schreiben. Damals habe auch alles damit angefangen „dass Juden nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen durften“, hieß es dort weiter.

Gegenüber dem Tagesspiegel verteidigte ein Veranstaltungsleiter des Restaurants den Schritt, denn man sei gastronomisch nicht bereit, irgendeine Personengruppe auszugrenzen. „Das darf man auch nicht, das ist ein absolutes No-Go – und das hat mich persönlich sehr stark an die Geschichte erinnert, wo Juden anfänglich nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen durften und mit einem Davidstern gekennzeichnet wurden“, wird er in der Zeitung zitiert. Das Schreiben sei allerdings mittlerweile entfernt worden. Die eigene Meinung eines Mitarbeiters hatte "an der Stelle nichts zu suchen".

"Wir bedauern und kritisieren, dass der externe Pächter des Restaurants auf der „Alten Fasanerie“ Zusammenhänge zwischen den Coronamaßnahmen und der Shoah äußerte, wie der Tagesspiegel berichtete", schreibt der Elisabethstifts auf seiner Webseite, der das Restaurant verpachtet. "Wir distanzieren uns ausdrücklich von allen verharmlosenden Aussagen dieser Art. Wir betonen, dass das Restaurant seit 2018 extern verpachtet ist und nicht zum Elisabethstift gehört."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat der Verteidiger der angeklagten Christina Block kritisiert, die Ermittlungen in dem Fall seien zu einseitig geführt worden. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

Eine Hamburger Familie stirbt im Türkei-Urlaub nach einem Gift-Einsatz im Hotel gegen Bettwanzen. Im Prozess in Istanbul fordern Angehörige Gerechtigkeit – und klagen über fatale Fehler.

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder wird die Hamburger Hauptermittlerin befragt. Einen Satz fand die Polizistin nach der Tat so wichtig, dass sie ihn direkt in ihr Merkbuch schrieb.

Ein Mann soll eine Frau und einen Mann in einem Hotel im Landkreis Biberach lebensgefährlich verletzt haben. Nach der Tat floh er. Die Ermittlungen laufen - zahlreiche Fragen sind offen.

In Großbritannien sind Medienberichten zufolge in den vergangenen Jahren mehrere Pubs mit dem Namen „Duke of York“ geschlossen, verkauft oder umbenannt worden. Darüber berichten unter anderem die Boulevardzeitungen „Daily Express“, „Daily Star“ sowie die deutsche „Bild“.

Nach dem Angriff auf ein israelisches Restaurant in München vor einer Woche prüfen die Ermittler ein mögliches Bekennervideo einer neuen proiranischen Gruppierung. Es war auf Social-Media-Kanälen verbreitet worden.

Ein Dreifach-Maßkrug, ein Riesenrad mit Schlag und ein Schreibfehler – die KI hat beim Maßkrug für das Münchner Frühlingsfest mitgewirkt - das sorgt nun für Gesprächsstoff auf der Mini-Wiesn.

Wenn der berufliche Abschied langsam naht, wird sogar ein Staatsoberhaupt leicht melancholisch. So erging es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beim 73. Bundespresseball im Hotel Adlon am Brandenburger Tor in Berlin.

Christina Block bestreitet, die Entführung ihrer Kinder beauftragt zu haben. Doch die Staatsanwaltschaft legt nun Überwachungsaufnahmen aus dem Hotel «Grand Elysée» vor, wo ein Treffen stattgefunden haben soll.

Giftiges Gas im Hotel, verzögerte Hilfe und fehlende Genehmigungen - sechs Angeklagte stehen nach dem Tod einer Hamburger Familie in Istanbul vor Gericht. Was über die Hintergründe bekannt ist.