Wiesnattentat: Keine Akteneinsicht für Presse beim Verfassungsschutz

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss der Presse keine Auskunft über den Inhalt seiner Akten zum Oktoberfestattentat erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Ein Journalist habe Auskunft verlangt, was in den Akten über den schwersten rechtsextremen Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik von 1980 stehe, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Dies sei für ihn erforderlich, um sich ein Bild über die bis heute nicht umfassend geklärte Tat zu verschaffen. Erst dann könne er seiner journalistischen Aufgabe zur Information der Öffentlichkeit und Kontrolle staatlichen Handelns gerecht werden.

Das Gericht wies dies zurück. Der presserechtliche Auskunftsanspruch bedeute kein umfassendes Akteneinsichtsrecht. Zwar habe der Kläger Fragen formuliert. Tatsächlich gehe es ihm aber darum, den kompletten Inhalt der Akten zu erfahren, was einer Einsichtnahme gleichkomme.

Bei dem Bombenanschlag am 26. September 1980 waren 13 Menschen ums Leben gekommen, darunter der Attentäter Gundolf Köhler. Mehr als 200 Wiesngäste wurden verletzt. Köhler war Mitglied der rechtsextremen «Wehrsportgruppe Hoffmann», die vor dem Anschlag verboten worden war.

Der Kläger hatte unter anderem nach Mitgliedern der Wehrsportgruppe Hoffmann gefragt, die während des Bestehens der Gruppe als V-Leute für den Verfassungsschutz gearbeitet haben. Das Gericht verwies hier auf eine Antwort der Bundesregierung von 2017 auf eine ähnliche Frage. Demnach war bis zu der Tat kein Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann als V-Person für das BfV tätig gewesen. Immer wieder war spekuliert worden, ob V-Männer eine Rolle gespielt haben könnten.

Das Verfahren war damals rasch eingestellt worden. Die Behörden sprachen von einem Einzeltäter und privaten Motiven. Das bezweifelten Angehörige und Opfervertreter stets. 2014 wurden die Ermittlungen neu aufgenommen. Dabei bezeichnete der Generalbundesanwalt die Tat explizit als rechtsextremes Attentat. Substanzielle Ergebnisse wurden bisher nicht bekannt.


 

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