Wiesnattentat: Keine Akteneinsicht für Presse beim Verfassungsschutz

| War noch was…? War noch was…?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss der Presse keine Auskunft über den Inhalt seiner Akten zum Oktoberfestattentat erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Ein Journalist habe Auskunft verlangt, was in den Akten über den schwersten rechtsextremen Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik von 1980 stehe, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Dies sei für ihn erforderlich, um sich ein Bild über die bis heute nicht umfassend geklärte Tat zu verschaffen. Erst dann könne er seiner journalistischen Aufgabe zur Information der Öffentlichkeit und Kontrolle staatlichen Handelns gerecht werden.

Das Gericht wies dies zurück. Der presserechtliche Auskunftsanspruch bedeute kein umfassendes Akteneinsichtsrecht. Zwar habe der Kläger Fragen formuliert. Tatsächlich gehe es ihm aber darum, den kompletten Inhalt der Akten zu erfahren, was einer Einsichtnahme gleichkomme.

Bei dem Bombenanschlag am 26. September 1980 waren 13 Menschen ums Leben gekommen, darunter der Attentäter Gundolf Köhler. Mehr als 200 Wiesngäste wurden verletzt. Köhler war Mitglied der rechtsextremen «Wehrsportgruppe Hoffmann», die vor dem Anschlag verboten worden war.

Der Kläger hatte unter anderem nach Mitgliedern der Wehrsportgruppe Hoffmann gefragt, die während des Bestehens der Gruppe als V-Leute für den Verfassungsschutz gearbeitet haben. Das Gericht verwies hier auf eine Antwort der Bundesregierung von 2017 auf eine ähnliche Frage. Demnach war bis zu der Tat kein Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann als V-Person für das BfV tätig gewesen. Immer wieder war spekuliert worden, ob V-Männer eine Rolle gespielt haben könnten.

Das Verfahren war damals rasch eingestellt worden. Die Behörden sprachen von einem Einzeltäter und privaten Motiven. Das bezweifelten Angehörige und Opfervertreter stets. 2014 wurden die Ermittlungen neu aufgenommen. Dabei bezeichnete der Generalbundesanwalt die Tat explizit als rechtsextremes Attentat. Substanzielle Ergebnisse wurden bisher nicht bekannt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der neue ungarische Ministerpräsident Peter Magyar hat sich bei seinem Besuch in Berlin eine Currywurst und eine Flasche Pils gegönnt. Die Berliner Spezialität aß der 45-Jährige zusammen mit Begleitern gleich im Stehen an einer Bude gegenüber dem Hotel Adlon.

Tui hat ein Ranking zu deutschen Freibädern vorgelegt, das auf Nutzerbewertungen basiert. Dabei wurden über 1.000 Anlagen anhand verschiedener Bewertungskriterien analysiert.

In Italien sind die Autobahnen teuer: Auch deutsche Urlauber kennen das. Jetzt soll es dort bei Staus infolge von Baustellen Geld zurück geben. Allerdings ist die Sache nicht einfach.

Ein Sorgerechtsstreit, der in einer Entführung endet: Seit fast einem Jahr beschäftigt der Fall Block das Landgericht Hamburg. Einer mutmaßlichen Täterin werfen Anwälte widersprüchliche Aussagen vor.

Im Buch «36 Boys. Wie eine Kreuzberger Gang zur Legende wurde» schildert der Journalist Paul Christoph Gäbler die Entstehung der Gang. Damals auch mit dabei: der heutige Sternekoch Tim Raue.

Johann Lafer hat sich erstmals selbst öffentlich zu seiner Krebserkrankung geäußert. Parallel berichten „Bild“ und „Bunte“ über Diagnose, Chemotherapie und den aktuellen Gesundheitszustand des Fernsehkochs.

Bei einem Streit in einer Bar in Lörrach hat ein Mann seine brennende Zigarette im Gesicht eines Barkeepers ausgedrückt und ihn dabei verletzt. Welche Rolle die anderen Gäste spielten.

Sommelier Mirko Rainer hat in Girlan bei Eppan einen neuen Weltrekord im Sabrieren aufgestellt. Innerhalb einer Minute öffnete er nach Angaben der Veranstalter 96 Sektflaschen mit einem Säbel.

Im Block-Prozess hat eine mutmaßliche Entführerin aus Israel als Zeugin geschildert, dass ihr Team bei der Rückholaktion an Silvester 2023/24 eine ganz andere Reaktion der Kinder erwartet habe.

Christina Block wusste von der geplanten Rückholaktion ihrer Kinder nach Deutschland - so hat es eine mutmaßliche Entführerin vor Gericht ausgesagt. Sie widerspricht damit der Angeklagten.