Zerstückelter Koch: Vier Jahre Haft für Angeklagten

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Im Prozess um einen getöteten und zerstückelten Koch aus Köln ist der Angeklagte am Mittwoch zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Da der Mann bereits zwei Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft verbracht hat, setzte das Gericht die Reststrafe zur Bewährung aus. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, der 39 Jahre alte Chinese kam nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision ist zugelassen.

Bei der Entscheidung vom Mittwoch handelt es sich um das insgesamt dritte Urteil des Kölner Landgerichts in dem Fall (Tageskarte berichtete). Im Januar 2019 war der Spezialitätenkoch in einem Indizienprozess wegen Totschlags zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden, im Februar 2020 erging in einem Revisionsprozess ein Urteil zu viereinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Beide Urteile hielten Überprüfungen des Bundesgerichtshofs (BGH) jedoch nicht stand. Die Karlsruher Richter verwiesen das Verfahren jeweils zurück ans Kölner Landgericht.

Laut Urteil hatte der angeklagte Spezialitätenkoch im Sommer 2016 seinen Kollegen aus «Zorn und Rache für erlittene Demütigungen» im Streit getötet. Anschließend zerteilte der Chinese die Leiche, um Spuren zu verwischen. Das Gericht wertete dies als «schimpflichen Umgang mit einer Leiche». Den Torso entsorgte der 39-Jährige im Rhein, Schädel und Extremitäten in einem Wald. Die Leichenteile wurden im Sommer 2016 und im Frühjahr 2017 jeweils von Kindern gefunden.


 

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