Zahlen & Fakten

Zahlen & Fakten

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Seit der Hochphase der Corona-Pandemie hat mehr als die Hälfte der Unternehmen ihre Homeoffice-Möglichkeiten zurückgefahren. Dennoch sehen sie im mobilen Arbeiten spürbare Vorteile, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Gastronomie und Beherbergung haben laut Statistischem Bundesamt die niedrigsten Arbeitskosten aller untersuchten Wirtschaftszweige. Die Arbeitskostenerhebung 2024 zeigt zudem erhebliche regionale Unterschiede und mehr als doppelt so hohe Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie 2008.

Im Gastgewerbe ist der Anteil von Beschäftigten in Führungspositionen höher als in jeder anderen Branche. 2025 lag er bei 11,5 Prozent. Bundesweit waren es lediglich 4,4 Prozent aller Erwerbstätigen.

Corona hat den technologischen Wandel der Arbeitswelt beschleunigt. Bei einer Umfrage sieht eine Mehrheit in Deutschland mehr Vor- als Nachteile. Bessere Jobaussichten erwarten aber nur wenige.

Während in den USA die Restaurants langsam wieder zu normalen Kapazitäten zurückkehren, stellen die Unternehmen vermehrt Mitarbeiter ein. Viele haben jedoch Schwierigkeiten, genug Kandidaten zu finden.

Viele Verbraucher würden noch häufiger bargeldlos bezahlen - beim Bäcker oder Metzger, im Taxi oder im Nahverkehr, aber auch in mancher Gaststätte sind sie nach eigener Erfahrung aber noch auf Bargeld angewiesen.

Der Blick auf die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit für unsere Branche fällt von Monat zu Monat besorgniserregender aus: So ging die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Gastronomie und Hotellerie zuletzt im Januar um 10,6 Prozent auf nur noch 955.300 Beschäftigte zurück.

Bares lacht: Dieser Spruch wirkt wie aus der Zeit gefallen. Münzen und Scheine sind in Zeiten von Corona an Ladenkassen oft nicht mehr gern gesehen. Geschäfte dürfen die Annahme ablehnen. Kunden müssen das jedoch nicht akzeptieren.

Der Arbeitsmarkt in Deutschland trotzt der Corona-Krise weiter. Fast 80.000 Menschen weniger sind arbeitslos als noch im Februar. Doch die Sorgen bleiben - auch wegen des Verhaltens in der Politik.

Gibt es am Arbeitsplatz eine Tragepflicht für FFP2-Masken, muss es auch festgelegte Trage- und Erholungszeiten geben. Die Tragezeit und die Dauer der Pausen richten sich zum Beispiel nach der Schwere der Tätigkeit und den Arbeitsbedingungen vor Ort.

Wer im Internet bucht oder einkauft, kann oft aus einer ganzen Reihe an Bezahlmöglichkeiten wählen. Doch nicht alle müssen per Gesetz für den Kunden kostenlos sein, stellt nun der Bundesgerichtshof klar. Und auch die Zahlungsdienste selbst haben ein Wörtchen mitzureden.