Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.
Seit der Hochphase der Corona-Pandemie hat mehr als die Hälfte der Unternehmen ihre Homeoffice-Möglichkeiten zurückgefahren. Dennoch sehen sie im mobilen Arbeiten spürbare Vorteile, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.
Gastronomie und Beherbergung haben laut Statistischem Bundesamt die niedrigsten Arbeitskosten aller untersuchten Wirtschaftszweige. Die Arbeitskostenerhebung 2024 zeigt zudem erhebliche regionale Unterschiede und mehr als doppelt so hohe Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie 2008.
Im Gastgewerbe ist der Anteil von Beschäftigten in Führungspositionen höher als in jeder anderen Branche. 2025 lag er bei 11,5 Prozent. Bundesweit waren es lediglich 4,4 Prozent aller Erwerbstätigen.
Rund ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie schränken die Menschen ihre Mobilität kaum noch ein. Wie aus einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, hat sich die Mobilität in der zweiten Februarhälfte 2021 «stark dem Vorkrisenniveau angenähert».
Ins Kino, Museum oder Theater gehen, in größerer Runde Freunde treffen - etliches ist nicht mehr möglich im Lockdown. Bleibt für viele nur der Seelentröster Essen. Dennoch sind viele immer noch der Meinung, dass Mahlzeiten möglichst schnell und bequem zubereitet werden sollten.
Der anhaltende Lockdown macht sich auch bei der Arbeitslosigkeit bemerkbar: Im Februar steigt die Zahl der Menschen ohne Job - zwar nur leicht, aber untypisch für dem Zeitpunkt im Jahr. Die Kurzarbeit stützt weiter den Arbeitsmarkt.
Einen trinken gehen oder ins Restaurant - das kam für die Berlinerinnen und Berliner im Corona-Jahr 2020 deutlich seltener in Frage als üblich. Weil zudem kaum Urlauber kamen, erlebte das Gastgewerbe einen starken Einbruch.
Die Corona-Krise hat den Anstieg der Tarifverdienste in Deutschland 2020 gebremst. Unter dem Strich hatten viele Arbeitnehmer durch den noch geringeren Anstieg der Verbraucherpreise dennoch rechnerisch mehr Geld in der Tasche.
Arbeiten, so lange man als Mutter noch stillt - kann das funktionieren? Rein rechtlich betrachtet muss der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen hier auf Wunsch entgegenkommen. Wie sind die Regeln?
Wenige Tage vor neuen Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Pandemie wächst der Wunsch der Menschen nach mehr Freiheiten. Einer Umfrage zufolge wünscht sich eine Mehrheit der Menschen die Öffnung von Handel, Restaurants, Hotels und Museen noch im März.
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen ein Kopftuch am Arbeitsplatz verbieten. Aber wie in der Juristerei üblich: Es gibt keinen Grundsatz ohne Ausnahme. Ein EuGH-Gutachten sagt nun, dass deutsches Recht Einfluss auf diese Ausnahmen nehmen darf.