30 Grad und mehr: Gibt es im Büro Hitzefrei?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Büro steht die Luft, in Ihren Kniekehlen sammeln sich schon die Schweißtropfen und Sie würden jetzt am liebsten nach Hause gehen? Ein Recht auf Hitzefrei gibt es im Beruf generell nicht. «Egal wie heiß: Wer selbstständig geht, riskiert eine Abmahnung oder Kündigung», so Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Besser sei es einvernehmliche Lösungen zu finden, etwa ein früherer Arbeitsbeginn oder längere Pausen.

Arbeitgeber haben bei hohen Temperaturen nämlich sehr wohl bestimmte Pflichten, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Bei extremer Hitze sei der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Fürsorgepflicht zum Handeln verpflichtet, so Görzel. Für den Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) erklärt er, welche Regeln Beschäftigte bei Hitze im Büro kennen müssen. 

Ab 26 Grad sollte Arbeitgeber für Abkühlung sorgen

Schon bei 26 Grad Raumtemperatur sollte der Arbeitgeber erste Schritte einleiten. Welche Maßnahmen dabei geeignet sind, muss der Arbeitgeber in einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Denkbar: Lüften, Jalousien schließen oder Getränke bereitstellen. 

Ab 30 Grad müsse der Arbeitgeber aktiv werden, so Görzel. Auch hier kann der Arbeitgeber entscheiden, welche Maßnahmen passend sind. Er kann dann zum Beispiel mit Klimaanlagen oder Ventilatoren für Abkühlung sorgen oder die Kleiderordnung lockern.

Klettert das Thermometer auf über 35 Grad, ist der betroffene Raum ohne weitere Maßnahmen nicht mehr Arbeitsraum geeignet. 

Einen Anspruch darauf, dass es am Arbeitsplatz eine Klimaanlage gibt, die Räume effektiv herunterkühlt, gibt es indes aber nicht. Der Arbeitgeber könne aber andere Maßnahmen treffen, von Ventilatoren, über flexible Arbeitszeiten bis hin zu kühlen Getränken. «Erlaubt ist, was schützt», so Görzel. 

Betriebsrat darf mitbestimmen

Trifft der Arbeitgeber keine Schutzmaßnahmen, suchen Beschäftigte am besten das Gespräch – oder wenden sich an die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen, die Betriebsärztin oder den Betriebsrat. 

Der Betriebsrat dürfe bei Hitze mitentscheiden, erklärt Volker Görzel. Das Gremium könne auf eine Gefährdungsbeurteilung und konkrete Schutzmaßnahmen bestehen – notfalls sogar vor der Einigungsstelle. Bleiben Arbeitgeber bei extremer Hitze untätig, drohen dem Rechtsexperten zufolge unter Umständen hohe Bußgelder. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl neuer Ausbildungsverträge in Deutschland ist laut Dehoga Bundesverband gesunken. Gleichzeitig verzeichnet der Beruf „Fachkraft Küche“ steigende Neuabschlüsse.

Verlässlich wird zweimal im Jahr an den Uhren gedreht, um zwischen Sommer- und Winterzeit zu wechseln. Obwohl Kritiker ebenso verlässlich zweimal pro Jahr aufschreien, stockt das Abschaffungsprojekt.

Kaviar galt lange als luxuriöses Finish. Doch Spitzenköche entdecken ihn neu – als intensiven Geschmacksträger, der von Tatar bis Dessert überraschende Akzente setzt.

Kaviar glänzt wie ein Edelstein – oder entpuppt sich als teurer Reinfall. Welche Sorten jetzt im Trend sind und woran man Abzocke beim Kaviar-Kauf erkennt, verrät Delikatessenprofi Ralf Bos, der sagt: «Kaviar ist das exklusivste Lebensmittel der Welt».

Tischreservierung im Restaurant per Telefon? Das erledigen viele gern schnell übers Formular auf der Website. In der Praxis beim Arzt anrufen? Dafür gibt es doch nun Doctolib und Co. Doch ist das Telefonieren wirklich so im Niedergang, wie behauptet wird?

Im Gastgewerbe hat ein relevanter Teil der Beschäftigten im Jahr 2024 Nachtarbeit geleistet. 13,9 Prozent der Erwerbstätigen in der Gastronomie arbeiteten zumindest gelegentlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis des Mikrozensus 2024 hervor.

Wie viel kostet die Kugel in diesem Jahr? Die Preise an der Eistheke sind ein wiederkehrendes Reizthema. Dabei steht Deutschland noch gut da, sagen Branchenvertreter.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, in Deutschland ein Diensthandy nutzen. Gleichzeitig steigt die Erlaubnis zur privaten Mitnutzung der Geräte deutlich an.

Im Gastgewerbe lag die Tarifbindung 2025 bei 23 Prozent und damit deutlich unter dem Durchschnitt. Laut Destatis bleibt die Branche im Vergleich zu anderen Bereichen weiterhin am unteren Ende.

Tastengeklapper, Telefonate, Lüftungsgeräusche - das klingt nach simplem Büroalltag, kann aber Schmerzen verursachen. Wieso das so ist und wie wichtig Lärmschutz auch am Schreibtisch ist.