30 Grad und mehr: Gibt es im Büro Hitzefrei?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Büro steht die Luft, in Ihren Kniekehlen sammeln sich schon die Schweißtropfen und Sie würden jetzt am liebsten nach Hause gehen? Ein Recht auf Hitzefrei gibt es im Beruf generell nicht. «Egal wie heiß: Wer selbstständig geht, riskiert eine Abmahnung oder Kündigung», so Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Besser sei es einvernehmliche Lösungen zu finden, etwa ein früherer Arbeitsbeginn oder längere Pausen.

Arbeitgeber haben bei hohen Temperaturen nämlich sehr wohl bestimmte Pflichten, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Bei extremer Hitze sei der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Fürsorgepflicht zum Handeln verpflichtet, so Görzel. Für den Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) erklärt er, welche Regeln Beschäftigte bei Hitze im Büro kennen müssen. 

Ab 26 Grad sollte Arbeitgeber für Abkühlung sorgen

Schon bei 26 Grad Raumtemperatur sollte der Arbeitgeber erste Schritte einleiten. Welche Maßnahmen dabei geeignet sind, muss der Arbeitgeber in einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Denkbar: Lüften, Jalousien schließen oder Getränke bereitstellen. 

Ab 30 Grad müsse der Arbeitgeber aktiv werden, so Görzel. Auch hier kann der Arbeitgeber entscheiden, welche Maßnahmen passend sind. Er kann dann zum Beispiel mit Klimaanlagen oder Ventilatoren für Abkühlung sorgen oder die Kleiderordnung lockern.

Klettert das Thermometer auf über 35 Grad, ist der betroffene Raum ohne weitere Maßnahmen nicht mehr Arbeitsraum geeignet. 

Einen Anspruch darauf, dass es am Arbeitsplatz eine Klimaanlage gibt, die Räume effektiv herunterkühlt, gibt es indes aber nicht. Der Arbeitgeber könne aber andere Maßnahmen treffen, von Ventilatoren, über flexible Arbeitszeiten bis hin zu kühlen Getränken. «Erlaubt ist, was schützt», so Görzel. 

Betriebsrat darf mitbestimmen

Trifft der Arbeitgeber keine Schutzmaßnahmen, suchen Beschäftigte am besten das Gespräch – oder wenden sich an die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen, die Betriebsärztin oder den Betriebsrat. 

Der Betriebsrat dürfe bei Hitze mitentscheiden, erklärt Volker Görzel. Das Gremium könne auf eine Gefährdungsbeurteilung und konkrete Schutzmaßnahmen bestehen – notfalls sogar vor der Einigungsstelle. Bleiben Arbeitgeber bei extremer Hitze untätig, drohen dem Rechtsexperten zufolge unter Umständen hohe Bußgelder. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.