39 Prozent weniger Übernachtungen im Juni 2021 als im Juni des Vorkrisenjahres 2019

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Juni 2021 zählten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 30,9 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 6,1 Prozent mehr Übernachtungen als im Juni 2020. Die Betriebe profitierten dabei von der schrittweisen Lockerung des Corona-bedingten Beherbergungsverbots für privatreisende Gäste. Allerdings blieben die Übernachtungszahlen im Juni 2021 deutlich unter dem Niveau des Vorkrisenjahres 2019. Im Vergleich zum Juni 2019 verbuchten die Beherbergungsbetriebe 39,0 Prozent weniger Übernachtungen. 

Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg im Juni 2021 im Vergleich zum Juni 2020 um 5,5 Prozent auf 29,0 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland erhöhte sich um 17,3 Prozent auf 1,9 Millionen. Im Vergleich zum Juni 2019 war die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland allerdings 31,6 Prozent geringer, die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland war 77,1 Prozent niedriger.

Januar bis Juni 2021: Gut ein Drittel weniger Übernachtungen als im Vorjahreszeitraum

Von Januar bis Juni 2021 konnten die Beherbergungsbetriebe insgesamt 76,4 Millionen Übernachtungen verbuchen. Das waren 34,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. 70,2 Millionen Übernachtungen inländischer Gäste wurden in diesem Zeitraum verzeichnet. Das war ein Minus von 30,8 Prozent. Noch deutlicher war der Einbruch bei den ausländischen Gästen: 6,2 Millionen Übernachtungen bedeuteten hier einen Rückgang von 60,1 Prozent.

Methodischer Hinweis:
Alle Angaben beziehen sich auf Beherbergungsbetriebe (Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, Campingplätze und sonstige tourismusrelevante Unterkünfte) mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten bzw. zehn Stellplätzen beim Camping. Detaillierte Informationen sind in etwa 14 Tagen in der Fachserie 6 Reihe 7.1 "Monatserhebung im Tourismus" verfügbar.


 

 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.