Abschiedsfeier ist kein geldwerter Vorteil

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Unternehmen können langjährige Mitarbeiter künftig steuerlich unbesorgter in den Ruhestand verabschieden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine vom Arbeitgeber organisierte Abschiedsfeier nicht automatisch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn des verabschiedeten Mitarbeiters führt. (BFH, Az.: VI R 18/24) Maßgeblich ist vielmehr, ob es sich tatsächlich um eine betriebliche Veranstaltung handelt. Auf die Entscheidung und ihre Folgen macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam.

Im entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen einen langjährigen leitenden Mitarbeiter mit einer Feier in den Ruhestand verabschiedet. Der Arbeitgeber organisierte die Veranstaltung, übernahm die Kosten und lud neben Kolleginnen und Kollegen auch Angehörige des künftigen Ruheständlers ein. Das Finanzamt sah darin einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer. Mit der Begründung, die auf ihn entfallenden Kosten hätten die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschritten, die bei Betriebsveranstaltungen gilt.

Teilnahme von Familienangehörigen ändert nichts

Der BFH widersprach dieser Sichtweise. Nach Auffassung der Richter kommt es nicht allein auf die Höhe der Kosten an. Entscheidend ist vielmehr der Charakter der Veranstaltung. Wenn der Arbeitgeber Gastgeber ist, die Gästeliste bestimmt und der Anlass überwiegend betrieblich geprägt ist - wie es etwa bei einer Verabschiedung nach langjähriger Tätigkeit der Fall ist -, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. In solchen Fällen stehe das eigenbetriebliche Interesse des Unternehmens im Vordergrund.

Auch die Teilnahme von Familienangehörigen führt nach Ansicht des Gerichts nicht automatisch zu steuerlichen Konsequenzen. Werden Ehepartner oder andere Angehörige vom Arbeitgeber eingeladen und ist ihre Teilnahme gesellschaftlich üblich, entsteht ebenfalls kein lohnsteuerpflichtiger Vorteil für den Arbeitnehmer.

Arbeitgeber muss Organisation und Finanzierung übernehmen

Das Urteil hat aus Sicht des Bundes der Steuerzahler erhebliche Bedeutung für die Praxis. Viele Unternehmen pflegen eine Abschiedskultur für langjährige Beschäftigte, etwa bei Eintritt in den Ruhestand oder beim Ausscheiden aus dem Unternehmen. Bislang bestand demnach häufig Unsicherheit, ob solche Veranstaltungen steuerlich problematisch sein könnten.

Mit seiner Entscheidung stellt der BFH klar, dass nicht jede vom Arbeitgeber finanzierte Feier automatisch als Arbeitslohn zu behandeln ist. Gleichzeitig wird die bislang eher strenge Sichtweise der Finanzverwaltung deutlich relativiert.

Für Arbeitgeber bleibt jedoch wichtig, dass die Veranstaltung klar als betriebliche Feier erkennbar ist. Organisation, Einladung und Finanzierung sollten eindeutig vom Unternehmen ausgehen. Nur dann kann sichergestellt werden, dass die Abschiedsfeier auch steuerlich ohne Nachteile bleibt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.