Abschiedsfeier ist kein geldwerter Vorteil

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Unternehmen können langjährige Mitarbeiter künftig steuerlich unbesorgter in den Ruhestand verabschieden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine vom Arbeitgeber organisierte Abschiedsfeier nicht automatisch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn des verabschiedeten Mitarbeiters führt. (BFH, Az.: VI R 18/24) Maßgeblich ist vielmehr, ob es sich tatsächlich um eine betriebliche Veranstaltung handelt. Auf die Entscheidung und ihre Folgen macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam.

Im entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen einen langjährigen leitenden Mitarbeiter mit einer Feier in den Ruhestand verabschiedet. Der Arbeitgeber organisierte die Veranstaltung, übernahm die Kosten und lud neben Kolleginnen und Kollegen auch Angehörige des künftigen Ruheständlers ein. Das Finanzamt sah darin einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer. Mit der Begründung, die auf ihn entfallenden Kosten hätten die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschritten, die bei Betriebsveranstaltungen gilt.

Teilnahme von Familienangehörigen ändert nichts

Der BFH widersprach dieser Sichtweise. Nach Auffassung der Richter kommt es nicht allein auf die Höhe der Kosten an. Entscheidend ist vielmehr der Charakter der Veranstaltung. Wenn der Arbeitgeber Gastgeber ist, die Gästeliste bestimmt und der Anlass überwiegend betrieblich geprägt ist - wie es etwa bei einer Verabschiedung nach langjähriger Tätigkeit der Fall ist -, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. In solchen Fällen stehe das eigenbetriebliche Interesse des Unternehmens im Vordergrund.

Auch die Teilnahme von Familienangehörigen führt nach Ansicht des Gerichts nicht automatisch zu steuerlichen Konsequenzen. Werden Ehepartner oder andere Angehörige vom Arbeitgeber eingeladen und ist ihre Teilnahme gesellschaftlich üblich, entsteht ebenfalls kein lohnsteuerpflichtiger Vorteil für den Arbeitnehmer.

Arbeitgeber muss Organisation und Finanzierung übernehmen

Das Urteil hat aus Sicht des Bundes der Steuerzahler erhebliche Bedeutung für die Praxis. Viele Unternehmen pflegen eine Abschiedskultur für langjährige Beschäftigte, etwa bei Eintritt in den Ruhestand oder beim Ausscheiden aus dem Unternehmen. Bislang bestand demnach häufig Unsicherheit, ob solche Veranstaltungen steuerlich problematisch sein könnten.

Mit seiner Entscheidung stellt der BFH klar, dass nicht jede vom Arbeitgeber finanzierte Feier automatisch als Arbeitslohn zu behandeln ist. Gleichzeitig wird die bislang eher strenge Sichtweise der Finanzverwaltung deutlich relativiert.

Für Arbeitgeber bleibt jedoch wichtig, dass die Veranstaltung klar als betriebliche Feier erkennbar ist. Organisation, Einladung und Finanzierung sollten eindeutig vom Unternehmen ausgehen. Nur dann kann sichergestellt werden, dass die Abschiedsfeier auch steuerlich ohne Nachteile bleibt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?