9,1 Prozent Steigerung bei Ausbildungsverhältnissen im Gastgewerbe

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach drei starken Ausbildungsjahren in Folge lag 2024 die Zahl der gastgewerblichen Ausbildungsverhältnisse in allen drei Ausbildungsjahren zusammen wieder bei über 50.000 Azubis. Gegenüber dem Vorjahr stellt das nochmals eine Steigerung um 9,1 Prozent dar. Die gastgewerbliche Ausbildung entwickelt sich damit deutlich besser als der Gesamtmarkt (Durchschnitt der IHK-Berufe +0,5 Prozent). Die Corona-Delle ist damit in der Gastgewerbe-Ausbildung endgültig ausgeglichen.

Die Zahl der in 2024 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist im Vergleich zum starken Vorjahr nahezu stabil.

(-0,7 Prozent), im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 liegt mit +3,3 Prozent eine deutliche Steigerung vor. Auch hier ist die Entwicklung im Gastgewerbe wesentlich besser als im Durchschnitt der IHK-Berufe (-2,4 Prozent gegenüber 2023 und -9,8 Prozent gegenüber 2019).

Immer deutlicher sichtbar wird hier allerdings die unterschiedliche Entwicklung in den einzelnen Ausbildungsberufen bzw. Berufsgruppen:

Einen stetigen Zuwachs verzeichnen die Küchenberufe. Koch und Fachkraft Küche zusammengenommen lagen 2024 um 2,5 Prozent über dem Vorjahr und um 7,5 Prozent über 2019. Für sich allein betrachtet liegt bei den Köchen zwar ein Rückgang um 5,4 Prozent im Vergleich zu 2019 vor, dieser wird aber durch die erfolgreiche Einführung und die gute Entwicklung der Fachkraft Küche überkompensiert. Innerhalb von nur drei Jahren ist die Zahl der Neuverträge auf fast 1.000 geklettert. Die Wanderung theorieschwächerer Azubis oder solcher mit sprachlichen Defiziten vom dreijährigen in den zweijährigen Beruf ist beabsichtigt.

Der neu geschnittene zweijährige Ausbildungsberuf Fachkraft für Gastronomie hat gegenüber dem guten Vorjahr nochmals um 17,9 Prozent zugelegt. Im Vergleich zum alten zweijährigen Serviceberuf Fachkraft im Gastgewerbe 2019 ist das ein Plus von 55,6 Prozent! Mit in diesen Zahlen enthalten sind die Fachkräfte für Gastronomie mit Schwerpunkt Systemgastronomie.

Bei den Fachleuten für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (ReVa) gibt es gegenüber dem Vorjahr ein leichtes Minus von 2,9 Prozent. 2023 waren die Zahlen dort allerdings auch geradezu explodiert. Der Anstieg von +44,9 Prozent im Vergleich zu 2019 ist ein Riesenerfolg für die Umgestaltung des Berufs im Rahmen der Neuordnung.

Die Fachleute für Systemgastronomie stabilisieren sich mit +4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr und (nur noch) -5,5 Prozent gegenüber 2019. Auch hier gab es eine (sinnvolle) Verschiebung theorieschwächerer Azubis zum zweijährigen Beruf.

Insgesamt starteten im vergangenen Jahr 8.524 junge Menschen ihre Karrieren in den drei Gastroberufen.

Rückläufig ist dagegen die Entwicklung in den Hotelberufen. Bei den Hotelfachleuten liegt im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 11,3 Prozent vor. Verglichen mit 2019 liegt der Rückgang sogar bei 24,2 Prozent. Darunter sind mit Sicherheit viele Ausbildungsplätze, die von Hofa zu ReVa umgewandelt wurden. Die service- und eventfokussierte Ausbildung auch für die Hotellerie wieder attraktiv zu machen, war ein erklärtes Ziel der Neuordnung, das auch eingetreten ist. Weitere Ursachen für den Ausbildungsrückgang in der Hotellerie sind nach unseren Erkenntnissen die insgesamt sinkenden Beschäftigungszahlen in der Hotellerie, die anspruchsvoller gewordene Hotelausbildung, der wachsende Wettbewerb mit (dualen) Studiengängen, vor allem aber das Fehlen eines zweijährigen, theoriereduzierten Ausbildungsberufes für die Hotellerie. Bei den Kaufleuten fällt der Rückgang mit 15,2 Prozent gegenüber 2023 und 40,4 Prozent gegenüber 2019 noch deutlicher aus.

Eine besonders interessante Kennzahl: Über 7.000 der neuen gastgewerblichen Azubis 2024 haben ihren allgemeinbildenden Schulabschluss im Ausland erworben. Diese Gruppe umfasst damit rund 30 Prozent. Wir gehen davon aus, dass der größte Teil dieser Gruppe extra für die Berufsausbildung in der Branche in Drittstaaten gewonnen wurde. Auch viele Geflüchtete werden in den gastgewerblichen Berufen ausgebildet. Noch vor zwei Jahren lag die Zahl lediglich bei 4.300.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.