Aktueller Warnhinweis – Google-Fonts-Massenabmahnungen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Derzeit kommt weiterhin zu Abmahnungen wegen der Verwendung von Google-Webfonts, also von Schriftarten, die über Google eingebunden werden, auf Webseiten, auch gegenüber gastgewerblichen Betrieben, berichtet der DEHOGA-Bundesverband. In der Regel wissen Webseiten-Betreiber nicht, dass ihre Seite die Webfonts verwendet.

Offenbar scheint derzeit eine Abmahnwelle gegen Website-Inhaber zu laufen. Nach Informationen des DEHOGA Bundesverbandes erhalten dabei auch gastgewerbliche Betriebe vermehrt Forderungsschreiben bzw. Abmahnungen, in denen diese wegen angeblicher Datenschutz-Verletzungen aufgrund der Einbindung von Google Fonts auf ihren Webseiten zu Zahlungen aufgefordert werden.

Aktuell hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) – bei dem auch der DEHOGA Mitglied ist – einen Warnhinweis mit Empfehlungen für Betroffene herausgegeben. Im Ergebnis wird von einer Zahlung des geforderten Geldbetrages abgeraten.

„Google Fonts“ sind Schriftarten des Anbieters Google und werden auch „Google Web Fonts“ oder „Google Schriften“ genannt. Die Schreiben kommen von einzelnen (Privat-) Personen aber auch von Anwälten und werden bundesweit versandt. In ihnen wird regelmäßig eine Entscheidung des Landgerichts München zitiert (Urteil vom 20.01.2022, AZ.: 3 O 17493/20).

In dem Fall hatte der Besucher einer Website die Verwendung von Google Fonts auf der Seite ohne seine datenschutzrechtliche Einwilligung moniert. Er sah sich in seinen Rechten verletzt, da seine IP-Adresse über die Fonts-Einbindung automatisch an Google weitergegeben wurde. Auf seine Klage hin verurteilte das Landgericht München den Betreiber der Website zu einer Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 100,00 EUR. Daneben hat es auch weiteren, vom Websitebesucher geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassung und Auskunft stattgegeben.

Was zu tun ist: Lokale Einbindung von Google Fonts

Damit es erst gar nicht zu einer Abmahnung oder etwaigen Forderungsschreiben kommt, sollten Webseitenbetreiberprüfen, ob sie Google Fonts in ihrer Website eingebunden haben und falls ja, wie dies erfolgt ist. Sollte dies noch nicht geschehen sein, sollten Betreiber auf die lokal gehostete Google Fonts-Version wechseln. Die auf der Website verwendeten Schriften sind dann lokal – auf dem eigenen Server der Website – gespeichert. Beim Aufruf der Website wird keine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt und die IP-Adresse nicht an Google übertragen. Die Umstellung, sollte wenn nötig, von Webmaster bzw. einem IT-Experten durchgeführt werden.

Rechtliche Überprüfung der Abmahn-/Forderungs-Schreiben

Wenn Unternehmen bereits ein Schreiben mit dem Vorwurf einer Datenschutzverletzung wegen Nutzung von Google Fonts erhalten haben, rät der DEHOGA, den Sachverhalt und die geltend gemachten Forderungen rechtlich prüfen zu lassen.

Der Erhalt eines solchen Schreibens heißt nicht per se, dass Ansprüche bestehen oder die Forderungen berechtigt sind. Der DEHOGA – und speziell die rechtliche Beratung in den Landesverbänden – stehen bei der Überprüfung zur Seite.

Insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz durch Privatpersonen, die die Website – vielleicht nur deshalb, um einen Verstoß zu finden – besuchen und ausgelesen haben, wirft einige rechtliche Fragen auf. So ist unklar, ob eine Bagatellgrenze zu beachten ist, unter die ein datenschutzrechtlicher Verstoß durch Nutzung von Google Fonts fallen könnte. Höchstrichterlich ist dies nicht geklärt. Auch das Landgericht München hat diese Frage ausdrücklich offengelassen, sagt der DEHOGA.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr als 2,9 Millionen Menschen ohne Job – so viele waren es schon seit langem nicht mehr in einem Dezember. Gibt es Hoffnung auf einen Aufschwung am Arbeitsmarkt?

Der Food Campus Berlin stellt in seinem neuen Bericht die zentralen Entwicklungen für das Jahr 2026 vor. Von technologischen Durchbrüchen in der Fermentation bis hin zur Rückkehr zum echten Handwerk zeigt sich eine Branche im Wandel.

Die Stimmung im norddeutschen Gastgewerbe hat sich einer Befragung der IHK Nord zufolge gebessert. Die Reisewirtschaft berichtet dagegen von einer verschlechterten Lage, wie aus dem Konjunkturreport Tourismuswirtschaft der IHK Nord aus Hamburg hervorgeht.

Eine Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich belastet durch Preissteigerungen, vor allem bei Lebensmitteln. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Alkoholische Getränke sind in Deutschland so billig wie sonst kaum irgendwo in Europa. Noch billiger als in Deutschland waren die alkoholhaltigen Drinks europaweit nur noch in Italien.

Im Eifer des Gefechts den Job gekündigt und es anschließend bereut? Kommt schonmal vor. Aber: Gibt es jetzt noch einen Weg zurück?

Trends kommen, Trends gehen - so auch in diesem Jahr. Welches Essen ist nun angesagt, wohin reisen Hipster und wie streichen Trendsetter ihre Zimmerdecke? Ein Prognoseversuch.

Eine aktuelle Erhebung zeigt einen deutlichen Anstieg von Betriebsaufgaben im deutschen Mittelstand. Hohe Kosten, bürokratische Hürden und fehlende Nachfolgelösungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmer ihr Geschäft aufgeben.

Die wirtschaftliche Verunsicherung wird laut einer Umfrage auch 2026 das Kaufverhalten der Deutschen prägen. Besonders für Kosmetik, Mode, Reisen und Gastronomie wollen die Befragten weniger ausgeben.

Die Tariflöhne sind im laufenden Jahr in Deutschland kaum noch stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Im vergangenen Jahr hatten sich die Reallöhne und damit die Kaufkraft der Beschäftigten noch um 3,1 Prozent gesteigert.