Alkohol am Arbeitsplatz - erlaubt oder verboten?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Es gibt Unternehmen, da läutet das Gläschen Wein am Nachmittag den kreativen Endspurt ein. Anderswo wird der Durst generell mit Bier gelöscht. Aber wie sieht es arbeitsrechtlich aus? Dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Arbeitszeit eigentlich Alkohol trinken?

An sich ja. Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg verweist aber auf eine Arbeitsschutzvorschrift der Deutschen Gesellschaftlichen Unfallversicherung (DGUV). Darin heißt es, dass sich Versicherte durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

Strenge Vorschriften für bestimmte Berufsgruppen

Wie Markowski erklärt, handelt sich dabei um ein «relatives Alkoholverbot». Es betreffe zudem nicht nur den Alkoholkonsum im Betrieb. «Vielmehr wird der Arbeitnehmer auch sein privates Verhalten so ausrichten müssen, dass es der Vorschrift entspricht.» Zum Beispiel, indem er nicht betrunken zur Arbeit kommt.

Strikte Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen: «Für Busfahrer, ist es zum Beispiel einfach vorgeschrieben, dass sie keinen Alkohol während der Arbeit trinken dürfen», so Markowski. Hier besteht zudem die Vorschrift, mit null Promille zum Dienst anzutreten.

Absolutes Verbot nur eingeschränkt möglich

Der Arbeitgeber hat prinzipiell auch die Möglichkeit, den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz komplett zu verbieten. Das geht aber nicht in jedem Fall. Vielmehr müssen Interessen gegeneinander abgewogen werden: Die Interessen des Arbeitgebers an der ungestörten und risikofreien Führung des Betriebs gegen die allgemeine Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers, die auch die Befugnis zum maßvollen Alkoholgenuss einschließt.

Ein absolutes Alkoholverbot ist abseits davon nach herrschender Meinung nur dann möglich, wenn Abstinenz zur Erfüllung der Arbeitspflicht oder zur Gewährleistung der Sicherheit in einem Arbeitsbereich notwendig ist, so Markowski. Da, wo es einen Betriebs- oder Personalrat gibt, ist für ein solches Verbot auch grundsätzlich die Zustimmung der Gremien erforderlich.

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer sich nicht gut fühlt, kann sich krankmelden. Ist das Kind krank, gibt es ebenso Regelungen. Doch was machen Beschäftigte, wenn der Partner krank wird, der normalerweise das Kind betreut?

Ob ein laufendes Ermittlungsverfahren oder eine Verurteilung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit: Wäre unangenehm, wenn der Arbeitgeber davon Wind bekommt. Doch darf er deshalb kündigen?

Fast jeder vierte Beschäftigte in Deutschland fühlt sich einer Umfrage zufolge bei Hitze während der Arbeit stark belastet. Jeder Fünfte klagt über hitzebedingte Gesundheitsprobleme.

In Filmen ist KI oft der Superschurke, in der Realität wird sie mal als Weltverbesserer mal als Jobkiller gesehen. Zumindest die Angst vor Letzterem ist unter Büroarbeitern aber nicht allzu präsent.

Hinter der Theke oder im Service: Minijobs locken als Nebenverdienst, besonders bei jungen Leuten. Die wichtigsten Rechte von Minijobbern im Überblick.

Deutschland ist nach einer internationalen Umfrage für ausländische Arbeitnehmer nach wie vor attraktiv. In der am Mittwoch veröffentlichten Befragung von 150 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus 188 Ländern liegt Deutschland in der Rangliste der beliebtesten Arbeitsstandorte auf Platz fünf.

Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick oft lohnt.

Rechtzeitig zum Start in die Sommersaison gibt es eine Tarifeinigung im schleswig-holsteinischen Gastgewerbe. Beide Seiten haben jetzt mehr als zwei Jahre Planungssicherheit.

Das Jahr 2024 bietet zahlreiche sportliche Höhepunkte, viele Superstars gehen auf Tournee und Events sorgen für Furore. Auch bei Verbrauchern stehen solche Ereignisse hoch im Kurs. Wie eine Studie von Mastercard zeigt, planen 82 Prozent der Befragten in diesem Jahr genauso viel oder sogar mehr für Erlebnisse auszugeben als 2023.

Für die Wirtschaft sind die Zeiten nicht gerade die besten. Umso mehr sind Führungskräfte gefragt, die die richtigen Entscheidungen treffen. Man sollte meinen, dass sich Manager intensiv mit dem Thema Entscheidungsfindung auseinandersetzen. Doch Fehlanzeige. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.