Anspruch auf Teilzeit: Was gilt für Arbeitnehmer?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine Vollzeitstelle passt für viele nicht zu den persönlichen Lebensentwürfen. Für andere wiederum ist es schlicht nicht möglich, in Vollzeit zu arbeiten - wegen familiärer Verpflichtungen etwa. Stellt sich die Frage: Haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, in Teilzeit zu arbeiten?

«Ja, grundsätzlich hat man einen Anspruch», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Das Recht auf Teilzeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. «Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird», steht dort in Paragraf 8.

Der Anspruch bestehe aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, schränkt Johannes Schipp ein. Zum einen muss der eigene Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. Wichtig sei zudem das richtige Vorgehen bei der Beantragung. Die Verringerung der Arbeitszeit muss man dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Beginn in Textform mitteilen. Das ist auch per Mail möglich. Außerdem müssen Arbeitnehmer angeben, wie sie die Arbeitszeit verteilen möchten.

Sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen, muss der Arbeitgeber dem Wunsch des Arbeitnehmers in der Regel zustimmen. Seine Entscheidung muss er innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen, «spätestens einen Monat vor gewünschtem Beginn der Teilzeittätigkeit», so Schipp. «Wenn bis dahin nichts passiert, dann bleibt es bei den Wünschen des Arbeitnehmers und die Teilzeit gilt als bewilligt.»

Es sei bei Teilzeitverlangen aber gar nicht so selten, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen können, so Schipp. Vor Gericht sei es für Arbeitgeber jedoch nicht einfach, dringende betriebliche Gründe geltend zu machen, die gegen einen Teilzeitwunsch sprechen. «Die Latte liegt da ziemlich hoch», sagt der Arbeitsrechtler.

Denkbar sei beispielsweise, dass der Arbeitgeber keine Fachkraft finden kann, die offene Arbeitszeiten der Teilzeitkraft abdecken könnte, weil es sich um eine hoch spezialisierte Tätigkeit handelt.

Geht es allerdings darum, wie genau die Teilzeit gestaltet wird, haben Arbeitgeber schon eher Chancen, sich im Streitfall vor Gericht durchzusetzen, so die Einschätzung des Arbeitsrechtsexperten. So wird der Arbeitgeber es ablehnen dürfen, wenn zwei Teilzeitkräfte in seinem Unternehmen jeweils nur vormittags arbeiten wollen.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?