Anteil von 2G- und 3G-Betrieben in Niedersachsen ungefähr gleich

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Der Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands ruft Reisende vor dem Start der Herbstferien in Niedersachsen an diesem Wochenende auf, sich vorab über geltende 2G- und 3G-Regelungen an den Urlaubsorten zu informieren.

Von Kreis zu Kreis gelten unterschiedliche Regelungen, sagte die Geschäftsführerin des DEHOGA, Renate Mitulla. Auch je nach dem, ob noch eine Warnstufe in Kraft sei. «Unsere große Bitte ist daher: Erkundigen Sie sich vorher bei ihrem Betrieb, wie es aussieht», sagte Mitulla - etwa mit Blick auf Gäste, die in den Ferien zu einer Familienfeier anreisen wollen.

Die niedersächsische Corona-Verordnung sieht vor, dass bei der Warnstufe 1 oder einer Inzidenz über 50 in einem Kreis verpflichtend die 3G-Regel gilt. Das heißt, Zutritt etwa zur Gastronomie gibt es dann nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. An den Orten, wo keine Warnstufe gilt und die Inzidenz unter 50 liegt, können Betriebe selbst entscheiden ob sie freiwillig 2G oder 3G anwenden wollen.

Unterm Strich halte sich der Anteil an Betrieben, die nach 2G- und 3G-Regeln öffnen, ungefähr die Waage. Ein Teil der Betriebe wolle niemanden ausgrenzen und bleibe bei 3G, ein anderer Teil wolle dagegen auf Nummer sicher gehen und sei zu 2G umgeschwenkt, sagte Mitulla. Bei der 2G-Regel wird nur geimpften und genesenen Menschen Zutritt gewährt - im Gegenzug kann dann auf Abstandsregeln und die Maskenpflicht verzichtet werden. (dpa)


 

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