Arbeitgeber mit Beschwerde zu Nachtzuschlägen erfolgreich

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Streit um tarifliche Nachtzuschläge bei Schichtarbeit haben zwei Unternehmen am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg eingefahren. Sie hatten sich mit Verfassungsbeschwerden gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nach Karlsruhe gewandt. Das Gericht hatte sie zur Zahlung höherer als der tariflich vereinbarten Zuschläge für Nachtschichtarbeit verurteilt. Der Erste Senat in Karlsruhe hob die Urteile nun auf und verwies die Sachen ans BAG zurück.

Nach den betroffenen Tarifverträgen erhalten Nachtschichtarbeiter in den Unternehmen für Nachtarbeit einen Zuschlag von 25 Prozent, während Nachtarbeitern ein Zuschlag von 50 Prozent zusteht. Dagegen hatten zwei betroffene Arbeitnehmer geklagt - zunächst mit Erfolg. 

Das BAG entschied, die Zuschlagsregelungen für regelmäßige Nachtschichtarbeit seien angesichts der jeweils höheren Zuschlagsvergütungen für unregelmäßige Nachtarbeit mit dem Gleichheitsgrundrecht nicht vereinbar. Die Zuschläge der Nachtschichtarbeiter müssten «nach oben» angepasst werden. Den dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden der Arbeitgeber gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun statt.

Frage der Tarifautonomie

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts können die Urteile aus Erfurt so nicht stehen bleiben. Das BAG habe die Bedeutung der Tarifautonomie nicht ausreichend berücksichtigt. Dieses im Grundgesetz verankerte Recht erlaubt es Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden, ohne staatliche Einflussnahme Verträge zwischen ihren Mitgliedern selbstständig zu regeln.

Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit sei zwar nicht schrankenlos gewährleistet, betonte der Karlsruher Senat. Zu den Grenzen der Tarifautonomie gehöre bei der Vereinbarung von Tarifnormen auch die grundsätzliche Bindung der Vertragsparteien an den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz. Die Mitglieder der Koalitionen hätten schließlich oft keinen unmittelbaren Einfluss auf das Ergebnis der Tarifverhandlungen und seien darauf angewiesen, dass ihre Interessen angemessen repräsentiert werden.

Grundsätzlich müsse aber eine autonome Aushandlung von Tarifregelungen möglich sein, so das Bundesverfassungsgericht. Die Vergütung von Nachtarbeit liege im Kernbereich der Gestaltungskompetenz der Tarifvertragsparteien. Zwar bewirkten die betroffenen Tarifverträge eine Ungleichbehandlung zwischen Nachtarbeitnehmern und Nachtschichtarbeitnehmern. Da den Gerichten hier aber lediglich eine Willkürkontrolle zustehe, sei die hier nicht zu beanstanden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.