Arbeitgeber mit Beschwerde zu Nachtzuschlägen erfolgreich

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Streit um tarifliche Nachtzuschläge bei Schichtarbeit haben zwei Unternehmen am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg eingefahren. Sie hatten sich mit Verfassungsbeschwerden gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nach Karlsruhe gewandt. Das Gericht hatte sie zur Zahlung höherer als der tariflich vereinbarten Zuschläge für Nachtschichtarbeit verurteilt. Der Erste Senat in Karlsruhe hob die Urteile nun auf und verwies die Sachen ans BAG zurück.

Nach den betroffenen Tarifverträgen erhalten Nachtschichtarbeiter in den Unternehmen für Nachtarbeit einen Zuschlag von 25 Prozent, während Nachtarbeitern ein Zuschlag von 50 Prozent zusteht. Dagegen hatten zwei betroffene Arbeitnehmer geklagt - zunächst mit Erfolg. 

Das BAG entschied, die Zuschlagsregelungen für regelmäßige Nachtschichtarbeit seien angesichts der jeweils höheren Zuschlagsvergütungen für unregelmäßige Nachtarbeit mit dem Gleichheitsgrundrecht nicht vereinbar. Die Zuschläge der Nachtschichtarbeiter müssten «nach oben» angepasst werden. Den dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden der Arbeitgeber gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun statt.

Frage der Tarifautonomie

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts können die Urteile aus Erfurt so nicht stehen bleiben. Das BAG habe die Bedeutung der Tarifautonomie nicht ausreichend berücksichtigt. Dieses im Grundgesetz verankerte Recht erlaubt es Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden, ohne staatliche Einflussnahme Verträge zwischen ihren Mitgliedern selbstständig zu regeln.

Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit sei zwar nicht schrankenlos gewährleistet, betonte der Karlsruher Senat. Zu den Grenzen der Tarifautonomie gehöre bei der Vereinbarung von Tarifnormen auch die grundsätzliche Bindung der Vertragsparteien an den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz. Die Mitglieder der Koalitionen hätten schließlich oft keinen unmittelbaren Einfluss auf das Ergebnis der Tarifverhandlungen und seien darauf angewiesen, dass ihre Interessen angemessen repräsentiert werden.

Grundsätzlich müsse aber eine autonome Aushandlung von Tarifregelungen möglich sein, so das Bundesverfassungsgericht. Die Vergütung von Nachtarbeit liege im Kernbereich der Gestaltungskompetenz der Tarifvertragsparteien. Zwar bewirkten die betroffenen Tarifverträge eine Ungleichbehandlung zwischen Nachtarbeitnehmern und Nachtschichtarbeitnehmern. Da den Gerichten hier aber lediglich eine Willkürkontrolle zustehe, sei die hier nicht zu beanstanden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der französische Hersteller Gillot ruft Chargen des Camembert de Normandie zurück, da eine Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt wurde. Betroffene Verbraucher in zehn Bundesländern sollten das Produkt mit der Chargennummer 031241 nicht verzehren.

Die Zahl neuer Ausbildungsverträge in Deutschland ist laut Dehoga Bundesverband gesunken. Gleichzeitig verzeichnet der Beruf „Fachkraft Küche“ steigende Neuabschlüsse.

Verlässlich wird zweimal im Jahr an den Uhren gedreht, um zwischen Sommer- und Winterzeit zu wechseln. Obwohl Kritiker ebenso verlässlich zweimal pro Jahr aufschreien, stockt das Abschaffungsprojekt.

Kaviar galt lange als luxuriöses Finish. Doch Spitzenköche entdecken ihn neu – als intensiven Geschmacksträger, der von Tatar bis Dessert überraschende Akzente setzt.

Kaviar glänzt wie ein Edelstein – oder entpuppt sich als teurer Reinfall. Welche Sorten jetzt im Trend sind und woran man Abzocke beim Kaviar-Kauf erkennt, verrät Delikatessenprofi Ralf Bos, der sagt: «Kaviar ist das exklusivste Lebensmittel der Welt».

Tischreservierung im Restaurant per Telefon? Das erledigen viele gern schnell übers Formular auf der Website. In der Praxis beim Arzt anrufen? Dafür gibt es doch nun Doctolib und Co. Doch ist das Telefonieren wirklich so im Niedergang, wie behauptet wird?

Im Gastgewerbe hat ein relevanter Teil der Beschäftigten im Jahr 2024 Nachtarbeit geleistet. 13,9 Prozent der Erwerbstätigen in der Gastronomie arbeiteten zumindest gelegentlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis des Mikrozensus 2024 hervor.

Wie viel kostet die Kugel in diesem Jahr? Die Preise an der Eistheke sind ein wiederkehrendes Reizthema. Dabei steht Deutschland noch gut da, sagen Branchenvertreter.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, in Deutschland ein Diensthandy nutzen. Gleichzeitig steigt die Erlaubnis zur privaten Mitnutzung der Geräte deutlich an.

Im Gastgewerbe lag die Tarifbindung 2025 bei 23 Prozent und damit deutlich unter dem Durchschnitt. Laut Destatis bleibt die Branche im Vergleich zu anderen Bereichen weiterhin am unteren Ende.