Arbeitgeber muss Tragezeiten für FFP2-Masken festlegen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Gibt es am Arbeitsplatz eine Tragepflicht für FFP2-Masken, muss es auch festgelegte Trage- und Erholungszeiten geben. Das erklärt Stefan Mayer von der Präventionsabteilung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW).

Dazu müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Die Tragezeit und die Dauer der Pausen richten sich dann zum Beispiel nach der Schwere der Tätigkeit, den Arbeitsbedingungen vor Ort und den persönlichen Voraussetzungen der Träger, erklärt Mayer in einem Interview im Online-Magazin der BGHW.

Für FFP2-Atemschutzmasken ohne Ausatemventil werde etwa in der Regel eine Tragedauer von 75 Minuten empfohlen. Das gilt für mittelschwere Tätigkeiten und normale Umgebungsbedingungen. Danach sollte es eine Tragepause von 30 Minuten geben. FFP2-Masken zum Einmalgebrauch müssen nach spätestens einer Schicht entsorgt werden.

Die geltenden Arbeitsschutzregeln sehen vor, dass eine medizinische Gesichtsmaske (oder OP-Maske) immer dann getragen werden muss, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Gleiches gilt, wenn mehrere Personen einen Raum nutzen müssen, ohne dass die geforderte Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person eingehalten werden kann.

Die Gefährdungsbeurteilung kann jedoch ergeben, dass ein Mund-Nasen-Schutz in Form einer medizinischen Gesichtsmaske nicht ausreicht. Dann müsse der Arbeitgeber Atemschutzmasken, also zum Beispiel FFP2-Masken, bereitstellen, erklärt Stefan Mayer. Das ist etwa bei schwerer körperlicher Arbeit denkbar.

Die sogenannten Atemschutzmasken schützen anders als ein Mund-Nasen-Schutz bei eng anliegendem Sitz vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Erlaubt seien laut Gesetz neben FFP2-Masken solche, die eine vergleichbare Schutzwirkung haben. Sie tragen Bezeichnungen wie N95, KN95, P2, DS2 und CPA. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit Mitte März gibt es in Deutschland frischen Spargel. Die Lust auf das Stangengemüse ist 2025 aber etwas gesunken, wie neue Daten zeigen. Besonders eine Gruppe kann mit Spargel wenig anfangen.

Der reale Umsatz im deutschen Gastgewerbe blieb im Februar 2026 gegenüber dem Vormonat unverändert, während er im Vorjahresvergleich preisbereinigt deutlich sank. Besonders die Gastronomie verzeichnete im Vergleich zum Februar 2025 spürbare reale Einbußen.

Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.

Auch im Schreiben wächst die Nachfrage nach intensiveren, persönlich ausgerichteten Formaten, fernab vom Alltag. Die Autorin Sylvia Deloy veranstaltet gemeinsam mit der Coachin Anja Eigen das Schreibretreat „Zeit für Geschichten“. Es findet vom 7. bis 10. Juni 2026 im Wellnesshotel Bayerwaldhof im Bayerischen Wald statt.

Im Jahr 2025 haben in Deutschland rund 461.800 Personen eine duale Berufsausbildung aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, entspricht dies einem Rückgang von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Steigende Lebenshaltungskosten sind laut einer aktuellen Umfrage die größte finanzielle Sorge in der deutschen Bevölkerung. Auffällig: Besorgter als Niedrigverdiener sind demnach diejenigen mit mittleren oder hohen Einkommen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.