Arbeitgeber muss Tragezeiten für FFP2-Masken festlegen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Gibt es am Arbeitsplatz eine Tragepflicht für FFP2-Masken, muss es auch festgelegte Trage- und Erholungszeiten geben. Das erklärt Stefan Mayer von der Präventionsabteilung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW).

Dazu müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Die Tragezeit und die Dauer der Pausen richten sich dann zum Beispiel nach der Schwere der Tätigkeit, den Arbeitsbedingungen vor Ort und den persönlichen Voraussetzungen der Träger, erklärt Mayer in einem Interview im Online-Magazin der BGHW.

Für FFP2-Atemschutzmasken ohne Ausatemventil werde etwa in der Regel eine Tragedauer von 75 Minuten empfohlen. Das gilt für mittelschwere Tätigkeiten und normale Umgebungsbedingungen. Danach sollte es eine Tragepause von 30 Minuten geben. FFP2-Masken zum Einmalgebrauch müssen nach spätestens einer Schicht entsorgt werden.

Die geltenden Arbeitsschutzregeln sehen vor, dass eine medizinische Gesichtsmaske (oder OP-Maske) immer dann getragen werden muss, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Gleiches gilt, wenn mehrere Personen einen Raum nutzen müssen, ohne dass die geforderte Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person eingehalten werden kann.

Die Gefährdungsbeurteilung kann jedoch ergeben, dass ein Mund-Nasen-Schutz in Form einer medizinischen Gesichtsmaske nicht ausreicht. Dann müsse der Arbeitgeber Atemschutzmasken, also zum Beispiel FFP2-Masken, bereitstellen, erklärt Stefan Mayer. Das ist etwa bei schwerer körperlicher Arbeit denkbar.

Die sogenannten Atemschutzmasken schützen anders als ein Mund-Nasen-Schutz bei eng anliegendem Sitz vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Erlaubt seien laut Gesetz neben FFP2-Masken solche, die eine vergleichbare Schutzwirkung haben. Sie tragen Bezeichnungen wie N95, KN95, P2, DS2 und CPA. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Prompten, recherchieren, automatisieren: Wie wichtig wird Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt? Einer repräsentativen Umfrage der IU Internationalen Hochschule in Erfurt zufolge erwarten etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden, dass KI-Kompetenzen wichtige Voraussetzung für den Jobeinstieg werden. 

Das Gastgewerbe verzeichnete im August 2026 laut DATEV ein Umsatzplus von 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die Löhne stiegen in der Branche.

Viele Bewerber wünschen sich individuelle und zeitnahe Absagen, erleben einer Umfrage zufolge jedoch häufig Standardformulierungen, lange Wartezeiten oder ausbleibende Rückmeldungen. Eine schlechte Absage habe bei 65,0 Prozent zur Folge, dass sie sich nicht erneut bei dem betreffenden Arbeitgeber bewerben würden.

Vor dem Start des Oktoberfests zeigt eine Analyse von Visa, wie stark die Wiesn die Wirtschaft bewegt. Während der Festwochen 2025 stiegen die Ausgaben in München um 30 Prozent gegenüber gewöhnlichen Sommertagen. An Spitzentagen erreichte das Plus fast 70 Prozent.

Wenn es um einen Kunden-, Messe- oder Fortbildungsbesuch, dann brauchen Arbeitnehmer eine Möglichkeit, dort hinzukommen. Doch was, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschwerlich oder nicht machbar ist? Darf der Chef dann verlangen, dass Angestellte ihr eigenes, privates Auto verwenden?

Die Mehrheit der Erwerbstätigen ist laut einer Umfrage bereit, mehr zu arbeiten - sofern die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Zugleich empfindet jeder Zweite die politische Debatte um längere Arbeitszeit als demotivierend.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 um 6,7 Prozent gestiegen. Das Gastgewerbe weist mit 59,6 Fällen je 10.000 Unternehmen eine der höchsten Insolvenzhäufigkeiten auf.

Eine Studie von HolidayCheck zeigt, dass fast ein Drittel der Online-Bewerter bereits den Verlust eigener Rezensionen erlebt hat. Die negativen Erfahrungen hinterlassen spürbare Spuren bei den Verbrauchern.

Überregulierung und Bürokratie belasten nach Einschätzung von Steuerberatern den Mittelstand in Deutschland weiterhin am stärksten. Nach aktuellen Daten des DATEV-Seismografen sehen 83 Prozent der Befragten ihre Mandanten von diesen Hürden betroffen.

Die Sachbezugswerte für Verpflegung sollen 2027 steigen. Für Mittag- und Abendessen sind 4,70 Euro vorgesehen, wodurch unter den steuerrechtlichen Voraussetzungen Essenszuschüsse von bis zu 7,80 Euro möglich werden.