Arbeitgeber muss Tragezeiten für FFP2-Masken festlegen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Gibt es am Arbeitsplatz eine Tragepflicht für FFP2-Masken, muss es auch festgelegte Trage- und Erholungszeiten geben. Das erklärt Stefan Mayer von der Präventionsabteilung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW).

Dazu müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Die Tragezeit und die Dauer der Pausen richten sich dann zum Beispiel nach der Schwere der Tätigkeit, den Arbeitsbedingungen vor Ort und den persönlichen Voraussetzungen der Träger, erklärt Mayer in einem Interview im Online-Magazin der BGHW.

Für FFP2-Atemschutzmasken ohne Ausatemventil werde etwa in der Regel eine Tragedauer von 75 Minuten empfohlen. Das gilt für mittelschwere Tätigkeiten und normale Umgebungsbedingungen. Danach sollte es eine Tragepause von 30 Minuten geben. FFP2-Masken zum Einmalgebrauch müssen nach spätestens einer Schicht entsorgt werden.

Die geltenden Arbeitsschutzregeln sehen vor, dass eine medizinische Gesichtsmaske (oder OP-Maske) immer dann getragen werden muss, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Gleiches gilt, wenn mehrere Personen einen Raum nutzen müssen, ohne dass die geforderte Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person eingehalten werden kann.

Die Gefährdungsbeurteilung kann jedoch ergeben, dass ein Mund-Nasen-Schutz in Form einer medizinischen Gesichtsmaske nicht ausreicht. Dann müsse der Arbeitgeber Atemschutzmasken, also zum Beispiel FFP2-Masken, bereitstellen, erklärt Stefan Mayer. Das ist etwa bei schwerer körperlicher Arbeit denkbar.

Die sogenannten Atemschutzmasken schützen anders als ein Mund-Nasen-Schutz bei eng anliegendem Sitz vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Erlaubt seien laut Gesetz neben FFP2-Masken solche, die eine vergleichbare Schutzwirkung haben. Sie tragen Bezeichnungen wie N95, KN95, P2, DS2 und CPA. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.