Arbeitskleidung bei 30 Grad? - Wann der Dresscode bröckelt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

30 Grad oder mehr: Wer bei solchen Temperaturen etwa einen Anzug tragen muss, fühlt sich wahrscheinlich nicht so richtig wohl. Doch wenn das zur vorgeschriebenen Arbeitskleidung gehört, kann man sich nicht einfach etwas anderes anziehen. «Arbeitnehmer dürfen das Tragen berechtigterweise vorgegebener Kleidung nicht eigenmächtig unterlassen», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Für diese Faustregel ist aber grundsätzlich zwischen einfacher Arbeitskleidung und Arbeitsschutzkleidung zu unterscheiden. Arbeitsschutzkleidung muss wegen rechtlicher Bestimmungen zum Schutz der Angestellten verpflichtend getragen werden. Ohne sie könnten potenzielle Gefahrensituationen entstehen, daran ändert auch die Wetterlage nichts.

Mehr Spielraum bei einfacher Arbeitskleidung

Bei einfacher Arbeitskleidung sieht das etwas anders aus. Dabei handelt es sich um Kleidung, die vom Arbeitgeber aus betrieblichem Interesse vorgegeben wird, um etwa das Erscheinungsbild zu vereinheitlichen, so Nathalie Oberthür. Solange die Persönlichkeitsrechte der Angestellten gewahrt werden, können Arbeitgeber das Tragen bestimmter Kleidung verlangen.

Treten dann aber besondere Witterungsverhältnisse auf, wie etwa extreme Hitze, können Arbeitgeber dazu verpflichtet sein, zum Schutz der Angestellten entsprechend zu reagieren und die Kleidungsvorschriften etwas zu lockern oder anzupassen.

Auch einfache Arbeitskleidung nicht eigenmächtig ablegen

Wichtig: Beschäftigte sollten nicht eigenmächtig ihre einfache Arbeitskleidung ablegen und gegen eine andere, vermeintlich besser geeignete tauschen. Nur in Absprache mit der oder dem Vorgesetzten dürfen Oberthür zufolge Änderungen vorgenommen werden.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Teilzeitquote in Deutschland klettert im zweiten Quartal 2026 auf einen neuen Rekordwert über 40 Prozent, während die Zahl der Vollzeitstellen insbesondere in der Industrie rückläufig ist.

Eine Krankschreibung bedeutet nicht gleich Hausarrest. Denn je nach Krankheit und geplanter Aktivität, können Arbeitnehmer mehr machen, als so mancher vermutet.

Vor wenigen Wochen hat die Deutsche Bahn ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen in Deutschland angekündigt, am Dienstag beginnt die Umsetzung an vier weiteren Stationen.

Frankreich ist bekannt für seine Käsespezialitäten. Für die Herstellung typischer Sorten gelten teils strenge Regeln. Warum werden sie wegen der Dürre aufgeweicht?

 

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.