Arbeitsrecht: Corona kein Grund für Rückgabe von Urlaubstagen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Genehmigter Urlaub muss auch dann genommen werden, wenn die geschmiedeten Pläne für die freien Tage wegen Corona hinfällig sind. Das gilt auch für Beamte. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs weist der Bund-Verlag hin.

Bei Beamten ist das Verschieben eines Urlaubs aus wichtigen Gründen zwar möglich. Allein die Corona-Pandemie sei aber keine ausreichende Begründung. Geklagt hatte in diesem Fall ein Polizist, der für Hochzeitsfeiern Urlaub genommen hatte. Als klar war, dass sie ausfallen würden, wollte er die Urlaubstage verschieben.

Der Mann argumentierte, dass er die freien Tage nicht wie geplant würden nutzen können und verwies zusätzlich auf die zum damaligen Zeitpunkt - im Frühling - verhängten Ausgangssperren in Bayern, die eine Erholung nicht möglich machen würden. Doch er blitzte ab.

Urlaub diene der Erholung, Entspannung, Freizeit und Muße – und die Einschränkungen durch Corona schlössen das nicht aus, so das Gericht. Wichtige Gründe für das Verschieben sah es nicht. Grundsätzlich falle es in das Risiko des Beamten, wenn ein genehmigter Urlaub nicht so gestaltet werden könne wie ursprünglich geplant.

Auch in privaten Betrieben haben Arbeitnehmer kein Recht, eingeplanten Urlaub zu verschieben - wollen sie einen genehmigten Urlaubsantrag zurückziehen, muss ihr Arbeitgeber zustimmen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?