Arbeitsrecht: Kündigung per Messenger bleibt unwirksam

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dies geht aus einem aktuellen Rechtstipp der Arbeitnehmerkammer Bremen hervor.

Gesetzliche Vorgaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Rechtsberaterin Ann-Kathrin Speckmann aus dem Magazin BAM der Arbeitnehmerkammer Bremen (Ausgabe November/Dezember 2025) betont: „Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss immer in Schriftform erfolgen, das heißt, das Kündigungsschreiben mit der handschriftlichen Unterschrift muss der Gegenseite zugehen.“

Auch die digitale Übermittlung eines Fotos der unterschriebenen Kündigung ist demnach nicht ausreichend. Entscheidend ist stets die Zustellung des Originaldokuments mit der Unterschrift.

Nachweis des Zugangs ist entscheidend

Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis beenden, sollten zudem besonderes Augenmerk auf den Nachweis des rechtzeitigen Zugangs legen.

Laut Ann-Kathrin Speckmann sei es ratsam, den Zugang beispielsweise durch eine Bestätigung des Arbeitgebers dokumentieren zu können. Nur so kann im Streitfall der ordnungsgemäße Ablauf der Kündigung bewiesen werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.

Hohe Kosten und Bürokratie setzen viele Dienstleister unter Druck. Besonders schwer haben es kleine Betriebe und das Gastgewerbe. Die DIHK fordert mehr Flexibilität.

Der Dehoga Niedersachsen bietet Hotel- und Gastronomiebetrieben kostenlose Vorlagen an, um Gäste für den respektvollen Umgang mit internationalem Personal zu sensibilisieren. Damit reagiert der Verband auf zunehmende negative Rückmeldungen.

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.