Arbeitsrecht: Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf festen Schreibtisch

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Wenn nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig ins Büro kommen, braucht auch nicht jeder einen eigenen Schreibtisch. Diese Lehre haben einige Unternehmen gezogen, nachdem bedingt durch die Corona-Pandemie viele Menschen verstärkt von zu Hause gearbeitet haben. Aber hätten Beschäftigte nicht eigentlich einen Anspruch auf einen eigenen Tisch oder ein eigenes Büro?

Nein, erklären die Rechtsanwältinnen Claudia Knuth und Xenia Verspohl der Kanzlei Lutz Abel Berlin im «Personalmagazin». Mitarbeiter haben in der Regel keinen Anspruch auf einen eigenen Schreibtisch oder ein eigenes Büro.


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Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht. Er kann demnach auch bestimmen, welchen Arbeitsplatz Mitarbeiter bekommen. Das können Einzel- oder Doppelbüros sein. Genauso ist es legitim, dass es weniger Arbeitsplätze gibt als Mitarbeiter und sich mehrere Beschäftigte einen Schreibtisch abwechselnd teilen.

Es müssen aber immer die Grenzen des billigen Ermessens gewahrt sowie berechtigte Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden, schreiben die Expertinnen. Die Tatsache, dass ein Beschäftigter in der Vergangenheit immer ein Einzelbüro hatte, ist aber zum Beispiel kein ausreichendes Argument. (dpa)


 

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