Arbeitsrecht: Muss in Quarantäne zu Hause gearbeitet werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Corona-Infektionszahlen in Deutschland sind hoch. Da steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass man als Kontaktperson eingestuft wird und unter Umständen in häusliche Quarantäne muss. Was bedeutet das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Müssen sie auch während einer Quarantäne arbeiten?

Bei dieser Frage sei zunächst zu klären, ob eine Verpflichtung besteht, im Homeoffice zu arbeiten, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. «Wenn ich zum Beispiel auch sonst im Homeoffice arbeite, ändert eine Quarantäne nichts daran.»

Andere arbeiten dagegen üblicherweise nicht im Homeoffice, etwa weil sie im Service eines Restaurants oder im Handwerksbetrieb tätig sind. «Nicht in jedem Fall wird man hier aus dem Homeoffice arbeiten müssen», sagt Schipp.

Einsatz im Homeoffice möglich

Dem Fachanwalt zufolge muss geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen die Arbeit von zu Hause aus möglich ist und auf welche berechtigen Belange seiner Arbeitnehmer ein Arbeitgeber eingehen muss. Als Beispiel führt er den Fall eines Arbeitnehmers an, der unter beengten Umständen mit Frau und Kindern in Quarantäne ist.

Wer dagegen ein stilles Arbeitszimmer hat, muss unter Umständen auch in der häuslichen Quarantäne Aufgaben übernehmen, die der Arbeitgeber einem überträgt. Welche Tätigkeiten hier infrage kommen, hängt davon ab, wie viel sie mit der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin zu tun haben.

Nicht alle Aufgaben sind zulässig

Gehören etwa bestimmte Dokumentationspflichten zu den Aufgaben einer Erzieherin, kann ihr Arbeitgeber verlangen, dass sie das auch in der Quarantäne von zu Hause aus erledigt. Ein Schlosser dagegen könne in der Regel nicht dazu verpflichtet werden, im Homeoffice zum Beispiel Rechnungen zu sortieren. «Das hat mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit gar nichts mehr zu tun», stellt Schipp klar.

Grundsätzlich gilt: Wer während der Quarantäne etwa Symptome einer Corona-Erkrankung zeigt und deshalb arbeitsunfähig ist, muss nicht arbeiten.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.