Arbeitsrecht: Nach Partyvideo drohen keine Konsequenzen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeit und Freizeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe. «In seiner Freizeit kann der Arbeitnehmer das machen, was er möchte», sagt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg.

Jeder darf also feiern, so viel er will. Auch wenn die Kollegen oder die Chefin das mitkriegen sollten. Ein Partyvideo, sogar wenn dort erheblicher Alkoholkonsum zu sehen sei, darf daher keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben, erklärt Anwalt Fuhlrott.

Es gibt Grenzen: Manche Dinge haben eben doch Auswirkungen

Das Ganze geht sogar so weit, dass eine in der Freizeit begangene Straftat erstmal nichts mit der Arbeit zu tun hat. Hier sind Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Ausnahme: Das Verhalten wirkt sich auf die Arbeitsleistung aus oder kann auf den Arbeitgeber zurückfallen. Etwa dann, wenn jemand in Dienstkleidung eine Scheibe einschlägt oder wenn in sozialen Medien im Zusammenhang mit rassistischen Äußerungen der Firmenname fällt.

Je höher ein Arbeitnehmer im Betrieb steht, desto größer ist laut Fuhlrott allerdings seine Loyalitätspflicht und desto massiver ein möglicher Autoritätsverlust. Auf der anderen Seite darf auch ein Arbeitgeber nicht ins Blaue hinein die sozialen Medien nach anrüchigen Videos oder Äußerungen durchforsten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die vom Dehoga befragten Gastgewerbebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern melden für Januar bis September 2026 sinkende Umsätze. 84,7 Prozent beobachten geringere Gästeausgaben, fast die Hälfte beurteilt die wirtschaftlichen Aussichten für das vierte Quartal als eher schlecht oder sehr schlecht.

Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im September wieder unter die Drei-Millionen-Grenze gefallen. Dennoch fällt die Herbstbelebung in diesem Jahr schwach aus.

Destatis meldet für 2025 einen Anteil von 56 Prozent Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte unter Köchen. Im gastronomischen Service lag er bei 47 Prozent, im Hotelservice bei 40 Prozent.

Die Unternehmen in Deutschland treten beim Stellenabbau auf die Bremse. Das Beschäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts ist den dritten Monat in Folge gestiegen. Eine echte Erholung sei aber noch nicht in Sicht, so das Institut.

Wer in den Feierabend geht, möchte bis zur nächsten Schicht nicht über die Arbeit nachdenken. Doch was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine wichtige Nachricht eingeht? Müssen Arbeitnehmer diese auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit beantworten?

„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundliches Frühstück“ oder „klimaneutrale Übernachtung“: Seit dem 27. September gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels und Restaurants sollten ihre Werbung auf Websites, in Buchungsstrecken, auf Speisekarten und in weiteren Materialien überprüfen.

Eine NGG-Sonderauswertung des DGB-Ausbildungsreports 2026 weist auf hohe psychische Belastungen und Überstunden unter Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe hin. Die Gewerkschaft bewertet die Zahlen kritisch und verweist auf Personalmangel und Arbeitsverdichtung.

37 Prozent der Menschen ab 14 Jahren nutzen KI-Onlinetools mindestens wöchentlich, nach 22 Prozent im Vorjahr. Die ARD/ZDF-Medienstudie zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen.

Prompten, recherchieren, automatisieren: Wie wichtig wird Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt? Einer repräsentativen Umfrage der IU Internationalen Hochschule in Erfurt zufolge erwarten etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden, dass KI-Kompetenzen wichtige Voraussetzung für den Jobeinstieg werden.