Arbeitsschutz für kleine Betriebe: BGN-Kompetenzzentren erleichtern Einstieg

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen stellt viele kleine Betriebe in der Lebensmittelbranche vor organisatorische Hürden. Häufig fehlen strukturierte Gefährdungsbeurteilungen oder Klarheit über die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) adressiert diese Probleme mit spezifischen Angeboten für Unternehmen in den Bereichen Gastronomie, Back- und Fleischereigewerbe sowie Lebensmittelherstellung.

Das Kompetenzzentrenmodell für Betriebe bis 20 Beschäftigte

Für Unternehmen mit einer Belegschaft von bis zu 20 Personen bietet die BGN das sogenannte Kompetenzzentrenmodell an. Dieses Modell dient als Alternative zur klassischen Betreuung durch externe Dienstleister. Im Kern steht die Qualifizierung der Unternehmer selbst: Durch Online-Schulungen oder Fernlehrgänge erwerben diese die notwendige Kompetenz, um den spezifischen Beratungsbedarf im eigenen Betrieb einzuschätzen.

Nach Abschluss dieser Qualifizierungsmaßnahme können die Betriebe die Unterstützung durch Fachleute der Kompetenzzentren in Anspruch nehmen. Diese Beratung zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist für die Mitglieder kostenfrei. Ziel des Modells ist eine praxisnahe und kosteneffiziente Organisation des Arbeitsschutzes, ohne dass zusätzliche Honorare für externe Sicherheitsfachkräfte oder Betriebsärzte anfallen.

Digitale Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation

Ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Pflichten ist die Gefährdungsbeurteilung. Um den administrativen Aufwand zu reduzieren, stellt die BGN ein digitales Werkzeug im eigenen Extranet zur Verfügung. Diese Anwendung ermöglicht es Betrieben, die erforderliche Dokumentation rechtssicher und ortsunabhängig via Laptop, Tablet oder Smartphone zu erstellen. Damit soll der Einstieg in die systematische Erfassung von Arbeitsrisiken erleichtert und die Einhaltung gesetzlicher Standards sichergestellt werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.