Arbeitsunfall im Homeoffice - Die Rechtslage

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob am heimischen Küchentisch, im Zug oder im Hotel: Spätestens seit der Corona-Pandemie ist das mobile Arbeiten in vielen Berufen möglich. Nicht wenige Beschäftigte machen davon Gebrauch. Nur: Wie sieht es dann eigentlich im Falle eines Unfalls aus?

Dann leistet in vielen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung, teilt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer mit. Und zwar immer dann, wenn dem Unfall eine betriebliche Tätigkeit zugrunde gelegen hat, die auch am Arbeitsplatz beim Arbeitgeber versichert gewesen wäre.

Begleitung zur Kita ist versichert

Ein Sturz etwa auf dem Weg vom Bett oder dem Küchentisch an den heimischen Arbeitsplatz ist ein Arbeitsunfall. Versichert ist auch der Gang zum Drucker im Nebenraum sowie der Weg zur Toilette oder in die Küche, um ein Getränk zu holen. Der Toilettenbesuch und die Nahrungsaufnahme selbst sind laut Rechtsanwaltskammer hingegen nicht versichert.

Auch Unterbrechungen der Arbeitszeit - etwa für die Annahme einer privaten Postsendung - seien vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dafür leistet die Versicherung aber, wenn Eltern ihre Kinder in die Schule oder den Kindergarten bringen und dabei verunfallen.

Kommt es im Homeoffice oder bei der mobilen Arbeit tatsächlich zu einem Unfall, sollten Betroffene umgehend ihren Arbeitgeber informieren - am besten schriftlich, so die Rechtsanwaltskammer. Dabei sollte der Unfall beschrieben, Fotos gemacht und etwaige Zeugen benannt werden. Beim behandelnden Arzt muss zudem angegeben werden, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr.