Arbeitszeitbetrug: Wann eine Verdachtskündigung möglich ist

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nicht immer ist ein Beweis notwendig: Auch der dringende Verdacht einer Manipulation an der Arbeitszeiterfassung kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor (Az.: 5 Sa 128/22), über das der Bund-Verlag berichtet.

Im konkreten Fall arbeitete der Beschäftigte einer Behörde in der Regel in seiner Dienststelle. Für mobiles Arbeiten benötigte er die Zustimmung seiner Führungskraft.

Nachdem dieser aufgefallen war, dass der Beschäftigte trotz Vollbeschäftigung häufig später zur Arbeit erschien, als sie, und den Arbeitsplatz früher verließ, prüfte sie seine Zeiterfassung. Dabei waren Abweichungen zwischen den teilweise über eine Online-Zeiterfassung registrierten und den von der Teamleiterin beobachteten Arbeitszeiten in der Dienststelle festzustellen - und zwar an Tagen, an denen der Beschäftigte mangels Absprache mit der Teamleiterin nicht mobil arbeiten konnte.

Der Arbeitgeber kündigte dem Beschäftigten daraufhin mit Zustimmung des Personalrats - und begründete dies mit dem Verdacht eines Arbeitszeitbetrug. Der Beschäftigte bestritt diesen. Seine Klage auf Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses blieb allerdings auch in zweiter Instanz ohne Erfolg (Vorinstanz Arbeitsgerichts Stralsund, Az.: 11 Ca 64/22).

Hat sich ein Arbeitnehmer aller Wahrscheinlichkeit nach von zu Hause aus im Zeiterfassungssystem eingebucht, die Arbeit aber erst später im Dienstgebäude aufgenommen, könne der dringende Verdacht einer fehlerhaften Arbeitszeiterfassung eine Kündigung rechtfertigen, so das LAG Mecklenburg-Vorpommern. Einen Beweis für den Arbeitszeitbetrugs brauche es letztlich nicht.

Bloße Vermutungen genügen nicht

Allerdings gilt auch: Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dem Gericht zufolge für eine Kündigung nicht aus. Der Verdacht müsse auf konkreten, vom Kündigenden darzulegenden und gegebenenfalls zu beweisenden Tatsachen beruhen. Dies sah das LAG in dem konkreten Fall gegeben.

Verstößt ein Arbeitnehmer vorsätzlich gegen seine Verpflichtung, die vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, könne das zudem an sich ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein. Entscheidend dabei: der mit der Pflichtverletzung verbundene schwere Vertrauensbruch. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.