Arbeitszeiterfassung: «Objektives, verlässliches und zugängliches System» wird Pflicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt sein wegweisendes Urteil zur Arbeitszeiterfassung begründet. Nun ist klar: Alle Arbeitgeber müssen künftig die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Verbände warnen aber vor realitätsfernen Vorgaben im Arbeitsalltag

Arbeitgeber warnen vor zusätzlicher Bürokratie und unflexiblen Strukturen in den Unternehmen durch die künftige Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. «Zu einer guten Arbeit gehört auch eine flexible Arbeitszeit», sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Er reagierte damit auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das dieses am Wochenende begründet hatte. «Niemand will einen Zwang zur Dauerkontrolle, Betriebe und Beschäftigte dürfen jetzt nicht durch zusätzliche bürokratische Regelungen überfordert werden», betonte Kampeter. Vertrauensarbeitszeit müsse weiter möglich bleiben.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am Wochenende die Begründung seines wegweisenden Urteils zur Arbeitszeiterfassung vom September vorgelegt. Aus ihr wird klar, dass Arbeitgeber künftig ein «objektives, verlässliches und zugängliches System» einführen müssen, «mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann», wie es in der Begründung heißt. Das Gericht bezieht sich dabei auf ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2019.

Das künftige System darf sich laut BAG nicht darauf beschränken, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit - inklusive Überstunden - lediglich zu erheben. «Diese Daten müssen vielmehr auch erfasst und damit aufgezeichnet werden», heißt es. Ob die Erfassung der Arbeitszeit künftig per Stechkarte, in digitaler oder analoger Form zu erfolgen hat, legt das Gericht aber nicht fest.

Das Urteil lasse den Unternehmen zur genauen Form der Aufzeichnung gewisse Spielräume, betonte Kampeter. Betriebsräte dürfen die Aufzeichnung seiner Ansicht nach nicht erzwingen. Es sei wichtig, dass Bundesregierung und Bundestag das Urteil nun «rechtssicher und praktikabel» umsetzten, erklärte er. Das Arbeitsministerium hatte bereits angekündigt, dass es im kommenden Jahr eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen will.

Auch der Digitalverband Bitkom warnte am Montag vor realitätsfernen Vorgaben. Deutschland brauche Freiräume für eine selbstbestimmte und flexible Einteilung der Arbeit, erklärte Bitkom-Präsident Achim Berg. Dazu gehöre auch, zwischendurch etwa ein privates Telefonat zu führen. «Sich für solche Aktivitäten jeweils einige Minuten aus einer Arbeitszeiterfassung auszubuchen, hilft niemandem und nervt alle.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kürzlich sind im Rahmen des „Sommer der Berufsausbildung“ so genannte 360°-Panoramen freigeschaltet worden, mit denen Jugendliche auf eine authentische Erkundungstour durch Berufsfelder gehen können.

Von Tastatur-Tracking bis Spionagesoftware: Technisch gesehen könnte jeder Schritt von Mitarbeitenden überwacht werden. Aber wie weit dürfen Arbeitgeber tatsächlich gehen, wenn es um Kontrolle geht?

Ohne Flurfunk und Fachgespräche: In manchen Unternehmen bilden Beschäftigte nur mit sich selbst ein Team. Das birgt Herausforderungen - gerade in Zeiten hybrider Arbeit. Wie man ihnen begegnet.

Die Inflation hat sich deutlich abgeschwächt, viele Verbraucher in Deutschland halten sich beim Einkaufen jedoch weiterhin zurück. Gespart wird vor allem bei Kleidung und Accessoires sowie beim Besuch von Restaurants und Bars.

Mehr Unternehmen als noch im April wollen nach Angaben des Ifo-Instituts ihre Preise anheben. Die Münchner Ökonomen rechnen aber dennoch mit einer sinkenden Inflation in Deutschland. Nach der Höhe der geplanten Preisänderungen wurde nicht gefragt.

Jahrzehntelang hatte Milch in Deutschland einen guten Ruf. Im Vergleich zu den 1990er-Jahren ist der Verbrauch bei Kuhmilch aber deutlich gesunken. Forschende sehen in dieser Entwicklung einen Trend.

Weil die Probezeit häufig für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses gilt, wird sie oft mit der Wartezeit gleichgesetzt. Es gibt aber entscheidende Unterschiede.

Wer sein Gehalt verhandeln will, sollte bereits bei der Terminvereinbarung strategisch vorgehen. Schon eine kleine Anpassung in der Wortwahl kann den Ausgang des Gesprächs positiv beeinflussen.

Der private Konsum in Deutschland zieht an. Bereits im vierten Monat in Folge wird die Verbraucherstimmung besser. Im langjährigen Vergleich befindet sie sich aber noch immer auf einer sehr schwachen Position.

Die Reallöhne lagen im 1. Quartal 2024 um 3,8 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Das war der vierte Anstieg in Folge und das stärkste Reallohnwachstum im Vorjahresvergleich seit Beginn der Zeitreihe 2008.