Aufhebungsvertrag - Vier Dinge, auf die Beschäftigte achten sollten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenn sich ein Unternehmen von Mitarbeitern trennen muss, kann ein Aufhebungsvertrag eine attraktive Alternative zur Kündigung sein. Attraktiv für den Arbeitgeber unter anderem, weil es keine Kündigungsfrist gibt. 

Aber auch für Arbeitnehmer ergeben sich Vorteile, denn sie können die Bedingungen ihres Ausscheidens aus dem Unternehmen selbst mit verhandeln und flexibel individuelle Lösungen finden. Worauf Sie dem Fachportal Haufe zufolge achten sollten, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag annehmen:

Tipp 1: Keine übereilten Entscheidungen treffen

Zunächst sollten sich Beschäftigte nicht unter Druck setzen lassen, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen, und ihn in Ruhe prüfen. Das Gebot des fairen Verhandelns besagt, dass beide Seiten frei entscheiden können müssen. Verletzt der Arbeitgeber dieses Gebot, indem er Druck erzeugt, kann der Vertrag unwirksam sein.

Tipp 2: Formale Vorgaben prüfen

Ein Aufhebungsvertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich abgefasst wurde. Das heißt auf Papier - Fax oder E-Mail reichen nicht aus. Strengere Formvorgaben können im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt sein. Prüfen Sie also, was in Ihrem Fall gilt. 

Tipp 3: Inhalte des Aufhebungsvertrags prüfen

Über den Inhalt gibt es zwar keine rechtlichen Vorgaben. Idealerweise sollte der Vertrag aber folgende Punkte klären:

  • Beendigungszeitpunkt: Wann endet das Arbeitsverhältnis?
  • Freistellung und Urlaubsabgeltung: Werden offene Urlaubstage angerechnet oder ausgezahlt?
  • Abfindung: Wie hoch ist sie und ist sie angemessen?
  • Vergütungsansprüche: Sind alle ausstehenden Zahlungen und Sondervergütungen berücksichtigt?
  • Arbeitszeugnis: Gibt es eine Regelung für ein wohlwollendes Arbeitszeugnis?

Tipp 4: Auswirkungen auf Arbeitslosengeld beachten 

Ein Nachteil des Aufhebungsvertrags gegenüber der Kündigung kann sein, dass die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängt und Beschäftigte finanziell nicht unterstützt. Grund ist, dass man selbst daran mitgewirkt hat, dass die Beschäftigung endet. 

Sie können diese Gefahr minimieren, indem Sie eine bestimmte Klausel in den Aufhebungsvertrag aufnehmen. Die sollte beinhalten, dass der Vertrag geschlossen wurde, um eine betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung, etwa wegen Krankheit, zu vermeiden. Nähere Hinweise dazu gibt die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Umgang mit Sperrzeiten. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Auszubildende Köche und Köchinnen haben bei den Niedersächsischen Jugendmeisterschaften ihr Können unter Beweis gestellt und dabei auch die Ausbilder überrascht. Die Motivation für die Teilnahme an dem Wettbewerb ging bei den einzelnen Teilnehmern weit auseinander.

In Darmstadt haben sich Nachwuchskräfte des Gastgewerbes bei den 42. Hessenmeisterschaften des DEHOGA Hessen gemessen. 18 Auszubildende traten im Finale in den Bereichen Küche, Service und Hotelfach an.

In Göttingen sind die Landesmeister der niedersächsischen Jugendmeisterschaften im Gastgewerbe ermittelt worden. 30 Auszubildende aus zehn Berufsschulen traten in Theorie und Praxis gegeneinander an. Drei Siegerinnen vertreten Niedersachsen nun bei den Deutschen Jugendmeisterschaften in Mainz.

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland ist 2025 auf 252 Stück gestiegen. Trotz sinkender Hennenbestände konnte die heimische Produktion durch eine höhere Legeleistung stabil gehalten werden.

Wer von der Firma ein Fahrrad gestellt bekommt, muss dafür in der Regel auf einen Teil seines Bruttolohns verzichten. Und das ist noch nicht alles. Echte Diensträder indes sind eher selten.

Rund 7,7 Millionen Menschen – knapp jeder fünfte Arbeitnehmer – verdienten im vergangenen Jahr weniger als 15 Euro brutto pro Stunde. Besonders betroffen zeigt sich das Gastgewerbe, in dem über 1,1 Millionen Beschäftigte unter dieser Marke liegen.

Die vierte Premier Inn-Schlafstudie offenbart eine deutliche Zunahme von Einschlafproblemen bei Männern und ein wachsendes Nord-Süd-Gefälle bei der nächtlichen Ruhezeit der Deutschen.

Zehntausende Urlauber können nicht zur Arbeit, weil sie im Nahen Osten noch auf eine Gelegenheit zur Rückreise warten. Bezahlt werden Sie nicht. Gibt es wenigstens staatliche Unterstützung?

Die Mittagspause in Deutschland schrumpft: Laut einer neuen Compass-Studie nehmen sich immer weniger Beschäftigte Zeit für eine Hauptmahlzeit, während der Stresspegel steigt. Die Ergebnisse verdeutlichen eine wachsende Schere zwischen dem Wunsch nach Erholung und der betrieblichen Realität.

Düsseldorf meldet für 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 5,67 Millionen. Während die Internationalisierung und das Messegeschäft boomen, kämpft die Hotellerie trotz Rekordnachfrage mit sinkenden Raten.