Aufhebungsvertrag: Wie hoch muss die Abfindung ausfallen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Aufhebungsvertrag soll Arbeitsverhältnisse einvernehmlich und ohne Kündigung beenden. Häufig gehört dazu auch, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich auf eine Abfindung einigen. Aber wie hoch fällt die eigentlich aus?

Wichtig: Grundsätzlich ist eine Abfindung eine freiwillige Leistung, einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In der Praxis sieht es aber oft anders aus. Es gebe «Kaum ein Auflösungsvertrag, der abgeschlossen wird ohne Abfindung», so Jan Tibor Lelley, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Podcast der Fachzeitschrift «Arbeit und Arbeitsrecht». 

0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit

Zur Höhe der Abfindung müssen beide Seiten jedoch verhandeln, es gebe dazu «keinerlei gesetzliche Vorgaben», sagt der Rechtsexperte. Häufig wird jedoch Paragraf 1a Kündigungsschutzgesetz als Handreichung ins Feld geführt. «Da findet man die berühmte Formel von den 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit», so Jan Tibor Lelley. Konkret heißt es dort: «Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.»

Zwar bezieht sich diese Vorgabe zur Abfindung nur auf den Fall einer betriebsbedingten Kündigung, wird für Auflösungsverträge aber dennoch zumindest als Ausgangsformel oftmals herangezogen. Wie hoch die Abfindung letztlich im Detail ausfällt, ist aber immer Verhandlungssache und kann auch abhängig davon sein, wie dringend ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter loswerden will - und wie gut dessen Chancen im Falle einer Kündigungsschutzklage stehen.

Abfindung kann Anspruch auf Arbeitslosengeld beeinflussen

Für Beschäftigte wichtig: Eine Abfindung kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld beeinflussen. So ruhe der Anspruch auf Arbeitslosengeld zum Beispiel, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde - selbst wenn keine Sperrzeit vorliegt, wie die Arbeitskammer des Saarlandes erläutert. In einem solchen Fall erhalten Betroffene bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, die für den Arbeitgeber gegolten hätte, kein Arbeitslosengeld - längstens aber für ein Jahr und nur so lange, bis die Abfindung durch Anrechnung als verbraucht gilt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.

KI boomt, aber Empathie bleibt gefragt. Warum Bau und Pflege Gewinner sind, Löhne steigen - und welche Branchen jetzt zittern müssen. Das steckt hinter den sechs Jobtrends im neuen Jahr.

Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland ist offen für einen Jobwechsel. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Jobportals Indeed unter 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dezember 2025 ergeben.

Viele Beschäftigte gehen trotz gesundheitlicher Beschwerden zur Arbeit, andere melden sich jedoch auch mal krank, obwohl sie arbeitsfähig sind. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der Pronovia BKK hervor.

Von Hotels bis Autobauer: Die Zahl der Insolvenzen ist 2025 höher gewesen als zur Finanzkrise 2009. Warum Experten keine schnelle Erholung sehen und was das für Mittelständler bedeutet.

Die Züge fahren verspätet, die Straßen sind dicht und dann fällt auch noch die Schule aus? Was Beschäftigte wissen müssen, wenn Winterwetter alle Routinen durchkreuzt.

Mehr als 2,9 Millionen Menschen ohne Job – so viele waren es schon seit langem nicht mehr in einem Dezember. Gibt es Hoffnung auf einen Aufschwung am Arbeitsmarkt?

Der Food Campus Berlin stellt in seinem neuen Bericht die zentralen Entwicklungen für das Jahr 2026 vor. Von technologischen Durchbrüchen in der Fermentation bis hin zur Rückkehr zum echten Handwerk zeigt sich eine Branche im Wandel.