Außengastronomie: Kurzinformation zur neuen Arbeitsstättenregel veröffentlicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat eine neue Arbeitsstättenregel (ASR) mit dem Titel „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ herausgegeben. Diese ASR, genauer die ASR A5.1, wird von nun an für die Gastronomiebranche besonders in der Außengastronomie relevant sein, da sie den Arbeitsschutz bei Witterungseinflüssen wie UV-Strahlung regelt.

Praktische Umsetzung für Betriebe

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und weitere Arbeitgeberverbände hatten den ursprünglich weitreichenden Entwurf der ASR kritisiert, was zu einer Überarbeitung und Straffung des Regelwerks führte. Trotz dieser Anpassungen bleibt die ASR umfangreich.

Um eine einfache und praktikable Umsetzung für die Gastronomie zu gewährleisten, hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) auf Wunsch des DEHOGA eine separate Kurzinformation für Arbeitsplätze im Freien entwickelt. Diese soll Betrieben helfen, sich schnell und effizient an die neuen Vorgaben anzupassen. Die BGN wurde für diese „kurzfristige und pragmatische Umsetzung“ gelobt.

Was die ASR und Empfehlungen bedeuten

Die neue ASR A5.1 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und gibt Arbeitgebern konkrete Vorgaben, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Neben der ASR wurden auch zwei begleitende Empfehlungen zur Arbeit bei Hitze und Kälte veröffentlicht.

Wichtig ist der Unterschied zwischen diesen Dokumenten: Während die ASR eine sogenannte Vermutungswirkung auslöst, was bedeutet, dass bei Einhaltung der Regeln davon ausgegangen werden kann, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind, lösen die Empfehlungen diese Wirkung nicht aus.

Für Betriebe, die sich eingehender mit dem vollständigen Regelwerk beschäftigen möchten, stehen die neue ASR A5.1 sowie die Empfehlungen zu Hitze und Kälte zur Verfügung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.