Baden-Württemberg - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg haben sich der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG geeinigt. Der Vertrag sieht eine Anhebung der Vergütung in zwei Stufen zum 1. Juli 2022 und zum 1. Oktober 2023 vor und hat eine Laufzeit bis 30.09.2024. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten gilt eine Kleinbetriebsklausel, die die Personalkostenbelastung verringert.

Neu ist das fünfstufige Tarifraster, das sich an der aktuellen Arbeitswirklichkeit der Branche und nicht mehr am traditionellen „französischen Modell“ orientiert. Anders als in der Vergangenheit wurde keine lineare Lohnsteigerung über alle Tarifpositionen hinweg vereinbart – die Erhöhungen fallen z.B. in der unteren Lohngruppe aufgrund der Mindestlohn-Vorgabe prozentual höher aus als in höheren Lohngruppen.

Hier wichtige Fakten im Überblick - Baden-Württemberg - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie 

  • Einstiegslohn knapp über Mindestlohn: In der untersten Lohngruppe steigt das Entgelt um 14,3 % von bisher 10,76 EUR auf 12,30 EUR ab 1. Juli 2022. Es liegt damit knapp (2,5 %) über dem ab 1. Oktober geltenden Mindestlohn. Zum 1.10.2023 steigt der tarifliche Einstiegslohn für ungelernte Beschäftigte dann nochmals auf 12,60 Euro.
  • Der „Ecklohn“, also die Vergütung für Fachkräfte mit abgeschlossener 3-jähriger Berufsausbildung im ersten Jahr ihrer Beschäftigung, steigt ab 1. Juli 2022 auf 14,30 EUR pro Arbeitsstunde (+ 8,9 %). Zum 1. Oktober 2023 erfolgt eine nochmalige Anhebung dieses sog. „Ecklohns“ um 8,4 %.
  • Auszubildende dürfen sich über eine deutliche Steigerung ihrer Vergütung freuen. Diese steigt ab 1. September 2022 um 100 Euro auf 900 EUR pro Monat im ersten Ausbildungsjahr (+12,5%). Fürs zweite Lehrjahr wurden 1050 Euro (+ 16,7%), für das dritte Lehrjahr 1150 Euro (+15,9%) vereinbart. Die Anhebung der Ausbildungsvergütung erfolgt, anders als in den anderen Lohngruppen, nicht zweistufig, sondern in einer Stufe zum 1. September 2022 und gilt für die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages.
  • Keinbetriebs-Regelung: Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigte fällt die Personalkosten-Mehrbelastung durch den neuen Tarifvertrag geringer aus. Betrieben, die unter die Kleinbetriebsregelung fallen, ist es erlaubt, ihre Beschäftigten nach der jeweils nächstniedrigeren Tarifuntergruppe zu bezahlen. Erläuterung zur Handhabung der Kleinbetriebsregelung finden Betriebe in den FAQs zum neuen Tarifvertrag.

DEHOGA-Bewertung:
Zum Tarifabschluss erklären die Mitglieder der Tarifkommission des DEHOGA Baden-Württemberg: „Uns ist bewusst, dass der Abschluss an die Grenze der wirtschaftlichen Belastungsfähigkeit vieler Betriebe geht. In der Summe bedeuten die vereinbarten Lohnsteigerungen eine erhebliche Mehrbelastung für die Betriebe, im Vergleich mit Tarifabschlüssen in anderen Bundesländern fallen sie jedoch moderat aus. Das gilt besonders für Betriebe bis 10 Mitarbeiter, die die Kleinbetriebsklausel im Tarifvertrag nutzen können. Viel von dem, was jetzt im Tarifvertrag festgeschrieben wurde, ist bereits durch die Marktentwicklung und durch die anstehende Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vorweggenommen worden – der Verhandlungsspielraum war für die Arbeitgeberseite damit deutlich geringer als in früheren Jahren. Im Übrigen galt es, die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes auf dem Arbeitsmarkt auch in tarifpolitischer Hinsicht sicherzustellen.“

+++ Hier Tarifverträge direkt erhalten +++


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Meta nutzt öffentliche Beiträge auf Facebook und Instagram, um seine KI zu schulen. Was Sie verhindern können, was dabei wichtig ist - und wie es mit WhatsApp aussieht.

Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag – im Mai stehen einige Feiertage an. Doch gerade bei Minijobbern, die nicht an jedem Tag der Woche arbeiten, kann das Fragen zu den Themen Gehalt und Arbeitszeiten aufwerfen. Was gilt?

Eine Umfrage unter Personalentscheidern zeigt, dass viele Unternehmen weiterhin auf Anwesenheitspflichten setzen. Gleichzeitig nennen Befragte konkrete Faktoren, die die freiwillige Rückkehr ins Büro beeinflussen.

Die Arbeitskosten im Gastgewerbe in Deutschland sind bis zum Jahr 2025 auf 27,40 Euro je Arbeitsstunde gestiegen. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Im Jahr 2020 hatten die Kosten noch bei 20,90 Euro gelegen. Daraus ergibt sich ein Anstieg um 31,1 Prozent innerhalb von fünf Jahren.

Wegen der weltweiten Krisen wollen die Unternehmen in Deutschland nach Angaben des Ifo-Instituts mehr Stellen abbauen. Das entsprechende Beschäftigungsbarometer sank im März um mehr als zwei Punkte auf den niedrigsten Wert seit fast sechs Jahren.

Deutschland zählt zu den Ländern mit den höchsten Arbeitskosten in der EU. Im vergangenen Jahr verteuerte sich die Arbeitsstunde weiter. Wie steht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn da?

Bungalow oder Einfamilienhaus mit Obergeschoss? Diese Grundsatzentscheidung prägt Raumaufteilung, Grundstücksnutzung und Wohnkomfort über Jahre. Beide Bauformen haben klare Vorteile – doch sie unterscheiden sich stark in Platzbedarf und Alltagstauglichkeit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Lösung zu welcher Lebensphase passt und hilft, 2026 die richtige Wahl zu treffen.

Eine aktuelle Studie zur Außengastronomie zeigt, dass Kartenzahlung von Gästen überwiegend positiv bewertet wird. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, haben 79 Prozent der Befragten bereits einen Besuch in einem saisonalen Gastronomiebetrieb eingeplant, während 77 Prozent die Möglichkeit zur Kartenzahlung grundsätzlich begrüßen.

Die Stimmung der deutschen Verbraucher ist vor allem wegen der Folgen des Iran-Krieges schlecht. Die Einkommenserwartungen sind eingebrochen, Inflationsängste machen sich breit und drücken auf die Kauflaune.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.