Bedeutet Kündigung automatisch Abfindung?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine Kündigung vom Arbeitgeber ist für viele ein Worst-Case-Szenario. Aber immerhin können sich Beschäftigte mit dem Gedanken an eine Abfindung trösten. Oder?

Nein. «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nicht immer Anspruch auf eine Abfindung», erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. «Im Grundsatz gilt: Wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis wirksam und fristgerecht kündigt, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Abfindung.»

Abfindung bei grundloser Kündigung

Es gebe aber durchaus Ausnahmen. So kommt es vor, dass ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin loswerden möchte, es aber keinen Kündigungsgrund gibt. Will der Chef dennoch die Kündigung aussprechen, gibt es diese Option: «In einem solchen Fall einigen sich die Parteien häufig auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.»

Eine weitere Ausnahme ist laut Meyer im Kündigungsschutzgesetz vorgesehen. Dort heißt es: Kündigt ein Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen, kann er dem Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung versprechen, wenn dieser nicht gegen die Kündigung vorgeht. Der Gesetzgeber habe die Regelung eingeführt, um Prozesse zu vermeiden - in der Praxis spiele sie aber keine große Rolle.

Sozialplan sieht meist Abfindungen vor

Auch in Branchen-Tarifverträgen können Regelungen bestimmte Abfindungshöhen bei betriebsbedingten Kündigungen festlegten.

Hat ein Unternehmen einen Betriebsrat, gebe es im Falle einer Betriebsschließung einen Sozialplan, erklärt Meyer. Dieser sehe in der Regel Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes vor. Und dann haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch einen Anspruch darauf.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.