Bekifft zur Arbeit - Kann der Arbeitgeber Drogenchecks anordnen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?

Die klare Antwort laut Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley: Nein. Jeder Test, ob auf Alkohol, Cannabis oder andere Substanzen, greift in das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ein und kann je nach Art des Tests auch die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter nicht zu solchen Tests zwingen.

Das kann passieren, wenn man bekifft zur Arbeit kommt

Grundsätzlich gilt jedoch: Auf dem Betriebsgelände können Arbeitgeber den Konsum von Alkohol und Drogen untersagen. Sie können zwar nicht kontrollieren, was Mitarbeiter in ihrer Freizeit konsumieren, aber: «Arbeitnehmer dürfen sich nicht in einen Zustand versetzen oder in einem Zustand zur Arbeit kommen, in dem sie ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß erfüllen können oder womöglich sogar andere gefährden, was zum Beispiel bei Maschinenbedienung der Fall sein kann», so Schulze Zumkley.

Der Arbeitgeber kann bei Verdacht auf Drogeneinfluss außerdem Indizien sammeln und den Mitarbeiter darauf ansprechen - denkbar sind etwa Ausfallerscheinungen oder glasige Augen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter dann fragen, ob sie freiwillig einem Drogen- oder Alkoholtest zustimmen.

Glasige Augen und Co.: Ohne Entgelt nach Hause?

Lehnen Beschäftigte einen Test ab, muss sich der Arbeitgeber laut Schulze Zumkley entscheiden, ob er den Betreffenden nach Hause schickt, die Entgeltzahlung für diesen Zeitraum verweigert und gegebenenfalls eine Abmahnung oder Kündigung ausspricht - oder ihn trotz Verdacht weiterarbeiten lässt.

Entscheidet der Arbeitgeber sich fürs Nachhause-Schicken, können Arbeitnehmer später geltend machen, nicht berauscht gewesen zu sein, den Lohn einfordern oder gegen die Abmahnung oder Kündigung vorgehen. Ein Gericht muss dann klären, ob die Maßnahmen des Arbeitgebers gerechtfertigt waren, so Schulze Zumkley.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland ist 2025 auf 252 Stück gestiegen. Trotz sinkender Hennenbestände konnte die heimische Produktion durch eine höhere Legeleistung stabil gehalten werden.

Wer von der Firma ein Fahrrad gestellt bekommt, muss dafür in der Regel auf einen Teil seines Bruttolohns verzichten. Und das ist noch nicht alles. Echte Diensträder indes sind eher selten.

Rund 7,7 Millionen Menschen – knapp jeder fünfte Arbeitnehmer – verdienten im vergangenen Jahr weniger als 15 Euro brutto pro Stunde. Besonders betroffen zeigt sich das Gastgewerbe, in dem über 1,1 Millionen Beschäftigte unter dieser Marke liegen.

Die vierte Premier Inn-Schlafstudie offenbart eine deutliche Zunahme von Einschlafproblemen bei Männern und ein wachsendes Nord-Süd-Gefälle bei der nächtlichen Ruhezeit der Deutschen.

Zehntausende Urlauber können nicht zur Arbeit, weil sie im Nahen Osten noch auf eine Gelegenheit zur Rückreise warten. Bezahlt werden Sie nicht. Gibt es wenigstens staatliche Unterstützung?

Die Mittagspause in Deutschland schrumpft: Laut einer neuen Compass-Studie nehmen sich immer weniger Beschäftigte Zeit für eine Hauptmahlzeit, während der Stresspegel steigt. Die Ergebnisse verdeutlichen eine wachsende Schere zwischen dem Wunsch nach Erholung und der betrieblichen Realität.

Düsseldorf meldet für 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 5,67 Millionen. Während die Internationalisierung und das Messegeschäft boomen, kämpft die Hotellerie trotz Rekordnachfrage mit sinkenden Raten.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe sinkt erstmals seit einem Jahr wieder unter das Vorkrisenniveau. Während die Zahl der offenen Stellen leicht steigt, melden Hotellerie und Gastronomie wachsende Arbeitslosenzahlen.

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.