Bekommen Mitarbeiter nach der Elternzeit den alten Job zurück?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Es sind bis zu drei Jahre: Wer seinen Anspruch auf Elternzeit voll ausreizt, ist im Job für eine ganze Weile raus. Darf einen der Arbeitgeber bei der Rückkehr in eine andere Abteilung stecken?

Womöglich mehrere Jahre in Elternzeit gewesen und dann wieder zurück in den Job - wie geht es weiter? Kann man danach genau dort wieder einsteigen, wo man aufgehört hat?

«Die Elternzeit ändert nichts an dem Arbeitsvertragsinhalt», stellt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, klar. Das heißt aber nicht, dass man nach dem Ende der Elternzeit automatisch wieder die exakt gleichen Aufgaben übernehmen kann wie vor der Elternzeit.

«Der Arbeitgeber muss vertragsgerecht beschäftigen», sagt der Arbeitsrechtsexperte. Die Tätigkeit müsse immer im Bereich der Fähigkeiten und Kenntnisse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin liegen. Wer beispielsweise als Referentin einer Krankenkasse tätig ist und vor Beginn der Elternzeit für die Abrechnung ambulanter Versorgungen zuständig war, muss nach der Rückkehr dann womöglich Abrechnungen der stationären Versorgungen übernehmen.

Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Weisungsrecht und darf im vertraglich festgelegten Rahmen über Bedingungen wie Inhalt, Zeit und Ort der Arbeit bestimmen. Im Einzelfall können Arbeitgeber Beschäftigten somit auch andere Stellen zuweisen. Das allerdings gilt auch unabhängig von der Tatsache, ob jemand in Elternzeit war oder nicht.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.

Das Gastgewerbe gehört weiterhin zu den Branchen mit einer überdurchschnittlich hohen Insolvenzquote in Deutschland. Laut Destatis lag die Zahl der Insolvenzen im Februar 2026 deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt.

Die Finanzierung von Urlaubsreisen stellt für einen Teil der Bevölkerung eine Herausforderung dar. Wie aus einer aktuellen Erhebung hervorgeht, schränken finanzielle Engpässe die Reiseplanungen für zahlreiche Bürger ein, obwohl das grundsätzliche Interesse weiterhin besteht.

Eine Umfrage zeigt, dass viele Urlauber nicht auf die Kosten medizinischer Notfälle im Ausland vorbereitet sind. Viele Reisende müssen Arztrechnungen vor Ort per Vorkasse begleichen, verfügen jedoch über keine ausreichenden Rücklagen.

Sogenannte Mikroaggressionen wirken oft harmlos, können aber das Selbstvertrauen und die Energie von Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Was hilft, um sich im Arbeitsalltag davon abzugrenzen?

Destatis meldet für März 2026 sinkende reale Umsätze im Gastgewerbe. Der DATEV Mittelstandsindex weist dagegen für April nominale Zuwächse aus, insbesondere im Gastgewerbe.

Mobile Zahlungen mit Smartphone oder Smartwatch werden in Deutschland häufiger genutzt. Das zeigt eine aktuelle Studie des EHI Retail Institute zu Bezahlverfahren im Handel und im Online-Geschäft.