Berufliche Videocalls: Was, wenn andere mithören können?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In der Bahn, im Café oder gar auf dem Spielplatz: Wer in der Öffentlichkeit an einem beruflichen Videocall teilnimmt, kann es oft kaum vermeiden, dass andere zuschauen oder zumindest teilweise mithören können. Selbst mit Kopfhörern. Was ist in solchen Situationen zu beachten?

«Generell ist das schwierig und es kommt entscheidend auf den Inhalt der Kommunikation an», erklärt Jakob T. Lange, Fachanwalt für das Arbeitsrecht in Wiesbaden. 

Können die Teilnehmenden eines beruflichen Gesprächs von Dritten gesehen werden, kommt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ins Spiel. Der Verordnung zufolge bräuchte man in einem solchen Fall von allen Beteiligten eine Einwilligung. Die anderen Teilnehmenden müssten insbesondere darauf hingewiesen werden, dass sie in dieser Situation von Dritten wahrgenommen werden können. 

Problematisch ist zudem immer, wenn persönliche Daten besprochen werden. So kann bereits die Nennung eines Namens mit Blick auf den Datenschutz relevant sein, da es sich um persönliche Informationen handelt. 

Es ist laut Lange deshalb nicht zu empfehlen, dass zum Beispiel Vorgesetzte während einer Zugfahrt mit Mitarbeitenden deren Urlaubsplanung, Elternzeit oder Gehaltserhöhungen hör- und sogar sichtbar für andere besprechen. Vor allem, wenn dabei entsprechende personenbezogene Daten bekanntwerden, ohne dass die Mitarbeitenden in eine entsprechende öffentliche Nennung eingewilligt haben.

Verstöße können Folgen haben

Es sind aber nicht nur persönliche Daten, die zum Problem werden können. Genauso sensibel können auch Unternehmensdaten sein. Meistens gebe es dazu im Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel, so der Fachanwalt. Die untersagt es, nicht allgemein bekannte geschäftliche Angelegenheiten nach außen hin preiszugeben.

Um solches Verhalten zu unterbinden, haben Arbeitgeber oftmals Bestimmungen zum Datenschutz oder Richtlinien zur Informationssicherheit, die Beschäftigte besonders beim mobilen Arbeiten beachten müssen. So können zum Beispiel Blickschutzfolien oder Software-Lösungen vorgeschrieben werden, die Bildschirminhalte vor den Blicken Dritter schützen. 

Wer gegen datenschutzrechtliche Vorgaben des Arbeitgebers verstößt, muss unter Umständen - immer abhängig von den Umständen des Einzelfalls - arbeitsrechtliche Konsequenzen in Kauf nehmen. Die können von einer Abmahnung bis hin zur (fristlosen) Kündigung reichen. 

Werden Verschwiegenheitsklauseln aus dem Arbeitsvertrag nicht beachtet, kann auch das eine ordentliche oder auch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Unter Umständen kann sogar eine Schadenersatzpflicht bestehen.

Zur Person: Jakob T. Lange ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.