Berufliche Videocalls: Was, wenn andere mithören können?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In der Bahn, im Café oder gar auf dem Spielplatz: Wer in der Öffentlichkeit an einem beruflichen Videocall teilnimmt, kann es oft kaum vermeiden, dass andere zuschauen oder zumindest teilweise mithören können. Selbst mit Kopfhörern. Was ist in solchen Situationen zu beachten?

«Generell ist das schwierig und es kommt entscheidend auf den Inhalt der Kommunikation an», erklärt Jakob T. Lange, Fachanwalt für das Arbeitsrecht in Wiesbaden. 

Können die Teilnehmenden eines beruflichen Gesprächs von Dritten gesehen werden, kommt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ins Spiel. Der Verordnung zufolge bräuchte man in einem solchen Fall von allen Beteiligten eine Einwilligung. Die anderen Teilnehmenden müssten insbesondere darauf hingewiesen werden, dass sie in dieser Situation von Dritten wahrgenommen werden können. 

Problematisch ist zudem immer, wenn persönliche Daten besprochen werden. So kann bereits die Nennung eines Namens mit Blick auf den Datenschutz relevant sein, da es sich um persönliche Informationen handelt. 

Es ist laut Lange deshalb nicht zu empfehlen, dass zum Beispiel Vorgesetzte während einer Zugfahrt mit Mitarbeitenden deren Urlaubsplanung, Elternzeit oder Gehaltserhöhungen hör- und sogar sichtbar für andere besprechen. Vor allem, wenn dabei entsprechende personenbezogene Daten bekanntwerden, ohne dass die Mitarbeitenden in eine entsprechende öffentliche Nennung eingewilligt haben.

Verstöße können Folgen haben

Es sind aber nicht nur persönliche Daten, die zum Problem werden können. Genauso sensibel können auch Unternehmensdaten sein. Meistens gebe es dazu im Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel, so der Fachanwalt. Die untersagt es, nicht allgemein bekannte geschäftliche Angelegenheiten nach außen hin preiszugeben.

Um solches Verhalten zu unterbinden, haben Arbeitgeber oftmals Bestimmungen zum Datenschutz oder Richtlinien zur Informationssicherheit, die Beschäftigte besonders beim mobilen Arbeiten beachten müssen. So können zum Beispiel Blickschutzfolien oder Software-Lösungen vorgeschrieben werden, die Bildschirminhalte vor den Blicken Dritter schützen. 

Wer gegen datenschutzrechtliche Vorgaben des Arbeitgebers verstößt, muss unter Umständen - immer abhängig von den Umständen des Einzelfalls - arbeitsrechtliche Konsequenzen in Kauf nehmen. Die können von einer Abmahnung bis hin zur (fristlosen) Kündigung reichen. 

Werden Verschwiegenheitsklauseln aus dem Arbeitsvertrag nicht beachtet, kann auch das eine ordentliche oder auch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Unter Umständen kann sogar eine Schadenersatzpflicht bestehen.

Zur Person: Jakob T. Lange ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.