Beziehung im Job - Generelles Verbot vom Arbeitgeber ist unwirksam

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Rein rechtlich sind Beziehungen im Job oder Affären nicht verboten. «Der Chef kauft die Arbeitskraft, nicht das Liebesleben seiner Mitarbeiter», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin.

Nur wenn die Qualität der Arbeitsleistung leidet oder wenn sittliche Gebräuche verletzt würden, könne der Arbeitgeber mit Abmahnung oder Kündigung reagieren.

Beziehung im Job in vielen Firmen nicht gerne gesehen

Trotzdem sind intime Beziehungen zwischen Mitarbeitern laut Bredereck in vielen Firmen nicht gerne gesehen. Ärger folge dann oft indirekt, zum Beispiel über berufliche Nachteile.

Es gebe Unternehmen, die zum Beispiel mit Anzeigepflichten oder Date-Verboten Beziehungen unter Mitarbeitern unterbinden wollen, sagt Bredereck. Das sei zwar unwirksam, führe aber trotzdem zu großem Druck auf die Betroffenen.

«Kein schönes Bild, wenn man bedenkt, dass sich fast ein Drittel aller Paare über die Arbeit kennenlernen», sagt der Fachanwalt.


 

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