BGH weist Anspruch von Gastronomen-Familie auf Entschädigung wegen Corona-Lockdowns zurück

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Gastronomen und andere Betriebsinhaber, die im Corona-Lockdown schließen mussten, haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle. Der Gesetzgeber habe mit den verschiedenen Hilfsprogrammen seine Pflicht erfüllt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Musterfall aus Brandenburg. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Möglich wäre nur noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. (Az. III ZR 79/21)

Der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann hatte in der Verhandlung am 3. März gesagt, dass bundesweit sehr viele ähnliche Verfahren bei den Gerichten anhängig seien. Deren Ausgang ist nun vorgezeichnet.

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen, hatten Bund und Länder in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 das öffentliche Leben heruntergefahren. Auch die Gastronomie musste wochenlang schließen, Essen und Getränke konnten nur noch zum Mitnehmen verkauft werden. Hotels durften keine Touristen mehr aufnehmen.

Das traf auch Schloss Diedersdorf, einen familiengeführten Betrieb mit Hotel, mehreren Restaurants und großem Biergarten südlich von Berlin. Eigentümer Thomas Worm und seine Tochter Salina beziffern ihre Einbußen mit 5438 Euro pro Tag - durch entgangenen Gewinn und laufende Kosten. Die Familie bekam 60 000 Euro Soforthilfe. Aber das decke gerade einmal elf Tage ab, hatte ihr Anwalt vorgerechnet. (Tageskarte berichtete)

Mit ihrer Klage wollten die Worms erreichen, dass das Land Brandenburg ihnen eine Entschädigung von mindestens 27 000 Euro zahlen muss. Die genaue Schadenshöhe wäre nachträglich bestimmt worden. Dass daraus wohl nichts wird, hatte sich schon in der Verhandlung vor zwei Wochen abgezeichnet. Auch in den Vorinstanzen war die Klage erfolglos. «Nichtsdestotrotz ist die Enttäuschung groß», sagt Salina Worm (21), die seit kurzem Geschäftsführerin des Betriebs ist. «Wir haben natürlich die Hoffnung nicht aufgegeben.»

Das Infektionsschutzgesetz sieht zwar in bestimmten Fällen eine finanzielle Entschädigung vor - aber nur für jemanden, der «als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern» Verdienstausfälle hat. Auf Schloss Diedersdorf hatte damals niemand Corona.

An einer zweiten Stelle im Gesetz ist geregelt, dass jemand Geld bekommen kann, wenn ihm durch behördliche Maßnahmen zur Verhütung einer Infektionskrankheit Schäden entstehen. Das wiederum bezieht sich nur auf die Vorbeugung - Corona war aber schon ausgebrochen.

Für flächendeckende Schließungen wie im Frühjahr 2020 waren beide Paragrafen nach Auffassung des BGH nicht gedacht. Der Gesetzgeber habe sich dafür entschieden, «Entschädigungen auf wenige Fälle punktuell zu begrenzen». Die obersten Zivilrichterinnen und -richter meinen, dass sie sich dazu in Widerspruch setzen würden, wenn sie «massenhafte und großvolumige Entschädigungen zuerkennen».

Der Senatsvorsitzende Herrmann sagte, Hilfeleistungen für Wirtschaftsbereiche, die von der Pandemie schwer getroffen wurden, seien keine Aufgabe der Staatshaftung. Aus dem Sozialstaatsprinzip folge nur eine Pflicht zu innerstaatlichem Ausgleich. Die Ausgestaltung bleibe dem Gesetzgeber überlassen. Hier sei der Staat seiner Verpflichtung durch die verschiedenen Corona-Hilfen nachgekommen.

Laut Deutschem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) haben die Lockdowns und anderen Corona-Maßnahmen «riesige Löcher in die Bilanzen» gerissen. Von März 2020 bis Dezember 2021 habe die Branche real 73,8 Milliarden Euro an Umsatz verloren. Das entspreche einem Minus von 40,3 Prozent 2021 und von 39,0 Prozent im Jahr 2020.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich bisher nicht mit der Frage befasst, ob Lockdown-Betroffene möglicherweise eine Entschädigung bekommen müssten. Erst am Mittwoch hatten die Verfassungsrichter mitgeteilt, dass die Klage einer Hotelgruppe nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Diese hatte sich direkt ans Verfassungsgericht gewandt, hätte sich aber zunächst durch die Instanzen klagen müssen. In ihrem Beschluss verweisen die Verfassungsrichterinnen und -richter auch auf das bevorstehende Urteil des Bundesgerichtshofs. Für sie sei Voraussetzung, dass es eine höchstrichterliche Entscheidung gebe.

Die Worms könnten es nun mit einer Verfassungsbeschwerde versuchen, sind aber noch unschlüssig. «Das ist ja auch alles mit hohen Kosten für uns verbunden», sagt Salina Worm. «Wir wissen es noch nicht.»

Ein Kommetar zu dem Urteil kommt auch aus der Hotellerie: „Durch den gestern erfolgten BGH-Spruch mit der Versagung der legitimen Entschädigungsansprüche für Corona-Einschränkungen, ändert sich nichts an der Tatsache, dass die Beihilfe-Obergrenze von 54,5 Millionen Euro durch das am Tag zuvor gefallene Urteil des BVerG vom Tisch ist“, so der Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe.  Aus Sicht von Dirk Iserlohe hat der BGH gestern mutlos schlicht die Normen des Infektionsschutzgesetzes, die durch den Gesetzgeber mit der Neueinführung des § 28a IfSG im deutschen Bundestag vom 18. November 2020 die Weichen zur Entschädigungslosigkeit gestellt hat, bestätigt. (Mit Material der dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.