BGN-Sicherheitstipp: Alarmieren und Evakuieren

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bei Extremereignissen wie Bränden oder Explosionen müssen alle sofort sicher und schnell ‘raus aus dem gefährdeten Bereich. Jeder muss einen Alarm mitbekommen und wissen, was er jetzt zu tun hat. Wie das zu bewerkstelligen ist, darüber sollte sich jeder Arbeitgeber bei Zeiten Gedanken machen. Denn wenn der Alarm schrillt, ist es dafür längst zu spät.

Mit der DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung (PDF)"  gibt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) besonders Unternehmern kleiner und mittelständischer Betriebe eine Arbeitshilfe an die Hand, mit der die Verantwortlichen im Betrieb die notwendigen Maßnahmen für die Alarmierung und Evakuierung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln können.

Das geht von der Frage, wer ortsfremde Kunden und Besucher oder auf Hilfe angewiesene Beschäftigte unterstützt über die Einrichtung von Sammelpunkten bis hin zur Organisation der Ersten Hilfe. Checklisten beispielsweise für Sicherheitshinweise und Beschilderungen oder Meldewege und Sofortmaßnahmen sind hilfreiche Informationen zur Vorbereitung auf den Fall der Fälle.

Die BGN rät, den Ernstfall zu proben, also im Rahmen von betrieblichen Unterweisungen und Alarmübungen zu trainieren. So können die praxisbezogenen Lösungswege der Handlungshilfe an die Gegebenheiten im Betrieb angepasst werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Studie von EY zur Arbeitsmotivation in Deutschland zeigt, dass mehr als jeder vierte Beschäftigte (28 Prozent) lediglich "Dienst nach Vorschrift" macht. Die Umfrage offenbart, dass 72 Prozent der Befragten sich als motiviert bezeichnen, ein Wert, der gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert ist.

Für Arbeitgeber ist die Urlaubszeit mehr als nur eine organisatorische Herausforderung: Es geht um rechtliche Fallstricke und finanzielle Risiken. Zwei Fachanwälte erklären, worauf Unternehmen besonders achten sollten.

Von der beschlossenen zweistufigen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns werden laut Statistischem Bundesamt vor allem Arbeitnehmerinnen und Menschen in den östlichen Bundesländern profitieren. Besonders stark betroffen ist dabei das Gastgewerbe.

Wie Arbeitnehmer ihre Pause nutzen, steht ihnen frei. Sie ist private Zeit - und damit meist nicht versichert. Manchmal sind es aber zumindest Wege, die man zurücklegt. Worauf es dabei ankommt.

Die Menschen in Deutschland konsumieren nicht mehr so viel Brot wie noch vor ein paar Jahren. Pro Haushalt wurde im vergangenen Jahr im Schnitt 4,3 Kilo weniger Brot gekauft als 2019.

Eine aktuelle Studie von Mondelez International zeigt: Snacks sind für 89 Prozent der Deutschen eine Belohnung und tragen zum Wohlbefinden bei. Insbesondere Schokolade ist für sieben von zehn Befragten unverzichtbar.

Geld statt Freizeit: Sich den Urlaub einfach auszahlen lassen? Wer das anstrebt, stößt als Arbeitnehmer meist auf Grenzen. Ein Fachanwalt erklärt, wann das zulässig ist – und wann nicht.

Eine aktuelle Umfrage von IWSR Bevtrac zum Konsumentenverhalten enthüllt, dass die Generation Z, entgegen der verbreiteten Annahme, nicht grundsätzlich abstinenter lebt als ältere Altersgruppen. Die Ergebnisse zeigen vielmehr eine Annäherung des Trinkverhaltens der Gen Z an das anderer Generationen, in einigen Fällen sogar einen Gegentrend zur Mäßigung.

Im wohlhabendsten Landkreis Deutschlands Starnberg leben offenkundig auch die gesündesten Arbeitnehmer. Erwerbstätige aus dem oberbayerischen Kreis fehlen sowohl im bundes- als auch im bayernweiten Vergleich am seltensten bei der Arbeit.

Kostendruck und Personalmangel machen dem Gast- und Reisegewerbe in Norddeutschland das Leben schwer. Entsprechend bewerten sie in einer Umfrage auch ihre Situation.