Bis wann muss ein Dienstplan erstellt sein?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Frühschicht, Spätschicht, Wochenenddienst? Für Beschäftigte, die in einem Schichtsystem arbeiten, ist der Blick auf den Dienstplan gang und gäbe. Schließlich legt er fest, wann sie jeweils arbeiten müssen. Doch wie lange im Voraus muss dieser eigentlich erstellt werden?

Die Sache ist kompliziert. Denn: «Für die Erstellung von Dienstplänen gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Ausgangsbasis für deren Erstellung sei das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach Paragraf 106 Gewerbeordnung. Dieses muss der Arbeitgeber nach billigem Ermessen ausüben.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts heißt das Bredereck zufolge: Der Arbeitgeber muss auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen - soweit dem keine betrieblichen Gründe oder berechtigten Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. «Dem entspricht nur ein frühzeitig und verlässlich erstellter Dienstplan», so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. «Im Einzelfall bleibt hier aber vieles unklar.»

 

Info muss spätestens vier Tage vorher kommen

Zwar gibt es keine klare gesetzliche Frist, bis wann ein Dienstplan erstellt sein muss. Spätestens vier Tage vor ihrem jeweiligen Dienst müssen Arbeitnehmer aber über diesen informiert werden. Diese Frist leite die Rechtsprechung aus Paragraf 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz her, so Bredereck.

Sind Änderungen am Dienstplan notwendig, müssten diese vom Arbeitgeber ebenfalls vier Tage vor dem jeweiligen Dienst angekündigt werden. Nur in dringenden Fällen könne der Arbeitgeber davon abweichen. «Das gilt zum Beispiel, wenn plötzlich und unvorhersehbar andere Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfallen», erklärt der Fachanwalt.

Übrigens: Haben Arbeitnehmer mit Blick auf den Dienstplan Änderungswünsche, sollten sie dem Arbeitgeber diese im Rahmen der hierfür betrieblich vorgesehenen Fristen mitteilen, rät Alexander Bredereck. Und zwar im eigenen Interesse am besten so früh wie möglich. Gesetzliche Vorgaben beziehungsweise Fristen hierfür gibt es allerdings nicht. Grundsätzlich gilt: Ein auf dem üblichen Weg bekannt gegebener Dienstplan ist für beide Seiten verbindlich. (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?