Chef im Urlaub: Was ist mit der Kündigungsfrist?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sie möchten so schnell wie möglich kündigen, doch Ihre Vorgesetzte ist für mehrere Wochen außer Haus? Keine Sorge: Ihre Kündigung kann auch in deren Abwesenheit wirksam eingereicht werden. Dennoch gibt es wichtige Punkte zu beachten, wenn die persönliche Übergabe nicht möglich ist.

Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt: «Auf jeden Fall reicht es aus, wenn man die unterschriebene Kündigung im Original in den Briefkasten der Firma wirft, auch wenn der Chef abwesend ist.» Alternativ können Sie das Schreiben bei der Poststelle im Betrieb oder im Sekretariat abgeben.

Im Streitfall: Beweispflicht liegt beim Arbeitnehmer

Falls es zu Streitigkeiten kommt – etwa, wenn der Arbeitgeber behauptet, die Kündigung nie erhalten zu haben – sind Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in der Beweispflicht. Das bedeutet laut Meyer: Sie müssen nachweisen können, wann und wo Sie die Kündigung abgegeben haben. Hier zwei Tipps:

  • Zeugen mitnehmen: Lassen Sie jemanden – etwa einen Freund oder Familienmitglied – beobachten, wie Sie die Kündigung einwerfen oder abgeben.
  • Bestätigung einholen: Geben Sie die Kündigung bei einer Poststelle oder im Sekretariat ab und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen.

Übrigens: Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist in Deutschland nicht rechtsgültig. Die sogenannte «strenge Schriftform» ist in jedem Fall einzuhalten: Das Original mit Ihrer Unterschrift muss beim Arbeitgeber eingehen. Zwar existiert die Möglichkeit, eine Kündigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen, doch diese ist in der Praxis laut Meyer kaum verbreitet.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.

KI boomt, aber Empathie bleibt gefragt. Warum Bau und Pflege Gewinner sind, Löhne steigen - und welche Branchen jetzt zittern müssen. Das steckt hinter den sechs Jobtrends im neuen Jahr.

Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland ist offen für einen Jobwechsel. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Jobportals Indeed unter 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dezember 2025 ergeben.

Viele Beschäftigte gehen trotz gesundheitlicher Beschwerden zur Arbeit, andere melden sich jedoch auch mal krank, obwohl sie arbeitsfähig sind. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der Pronovia BKK hervor.

Von Hotels bis Autobauer: Die Zahl der Insolvenzen ist 2025 höher gewesen als zur Finanzkrise 2009. Warum Experten keine schnelle Erholung sehen und was das für Mittelständler bedeutet.

Die Züge fahren verspätet, die Straßen sind dicht und dann fällt auch noch die Schule aus? Was Beschäftigte wissen müssen, wenn Winterwetter alle Routinen durchkreuzt.

Mehr als 2,9 Millionen Menschen ohne Job – so viele waren es schon seit langem nicht mehr in einem Dezember. Gibt es Hoffnung auf einen Aufschwung am Arbeitsmarkt?

Der Food Campus Berlin stellt in seinem neuen Bericht die zentralen Entwicklungen für das Jahr 2026 vor. Von technologischen Durchbrüchen in der Fermentation bis hin zur Rückkehr zum echten Handwerk zeigt sich eine Branche im Wandel.

Die Stimmung im norddeutschen Gastgewerbe hat sich einer Befragung der IHK Nord zufolge gebessert. Die Reisewirtschaft berichtet dagegen von einer verschlechterten Lage, wie aus dem Konjunkturreport Tourismuswirtschaft der IHK Nord aus Hamburg hervorgeht.