Corona-Soforthilfe: Steuerzahlungen in Bayern bis Jahresende zinsfrei stunden

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Wer in Bayern aufgrund der Coronavirus-Krise in finanzielle Schieflage geraten ist, kann ab sofort fällige Steuerzahlungen zinsfrei stunden. Finanzminister Albert Füracker (CSU) setzte die steuerliche Hilfsmaßnahme im Vorgriff auf eine bundesweite Regelung in Kraft. «Schnelle und möglichst unbürokratische Hilfen für unmittelbar Betroffene sind das Gebot der Stunde», sagte er. «Dies gilt auch für den Bereich der Steuern.»

Wer seine Steuern aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nicht zahlen kann, kann bis zum Jahresende entsprechende Anträge auf Stundung stellen. Dies betrifft sowohl die Einkommen- und Körperschaftsteuer als auch die Umsatzsteuer. Zudem kann auf Antrag auch die Höhe der Vorauszahlungen angepasst werden.

Bei unmittelbarer Betroffenheit werde der Freistaat grundsätzlich bis zum Ende des Jahres von Vollstreckungsmaßnahmen absehen, heißt es weiter. Auch auf gesetzlich anfallende Säumniszuschläge solle in dieser Zeit verzichtet werden. Sollten Steuererklärungen wegen der Coronakrise nicht fristgerecht eingereicht werden können, würden die Finanzämter großzügig und möglichst unbürokratisch Fristverlängerungen ermöglichen, sagte Füracker.


 

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