Corona-Zuschüsse: Wo Hoteliers und Gastronomen finanzielle Hilfen bekommen

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Die Bundesregierung Berlin spannt einen Corona-Schutzschirm, bei dem viele Mittelständler drohen, durch das Raster zu fallen, monieren die Verbände. Soforthilfen für kleine Betriebe können in vielen Ländern aber schon beantragt werden. Tageskarte fasst zusammen, welche Hilfsprogramme es gibt.

 

Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

  • 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,

  • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,

  • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Antragstellung seit dem 25.3.2020

Mehr Informationen

wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

 

Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,

  • bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,

  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,

  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses.

Antragstellung bereits möglich

Mehr Informationen

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

 

Berlin

Als Reaktion auf die dynamische Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen unterstützt das Land Berlin die Berliner Wirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen.

Der Berliner Senat hat Donnerstagabend ein Zuschussprogramm für Kleinst- und Solounternehmen beschlossen:

  • 5.000 EUR Zuschuss

  • maximal 5 Beschäftigte

  • 100 Mio. EUR stehen vorerst zur Verfügung

Antragstellung ab Freitag, 27.03.2020, 12 Uhr möglich

Mehr Informationen

https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

 

Brandenburg

Zuschuss von 9.000 Euro bis zu 60.000 Euro in Abhängigkeit der Anzahl an Beschäftigten (0 bis 100 Beschäftigte) für gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe.

Ab sofort beantragbar

Weitere Informationen

https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/

 

Bremen

Um die Betroffenen in dieser Krise zu unterstützen, hat das Land Bremen in der Task-Force bei der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven - eine zentrale Anlaufstelle für alle (Kleinst-) Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbständige eingerichtet, die durch das Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Im Rahmen eines von der Senatorin für Wirtschaft neu aufgelegten Förderprogramms können Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, Soforthilfen von bis zu 5.000 Euro im vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis 20.000 Euro beantragen.

Den Zuschuss können Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler in Bremen und Bremerhaven erhalten.

Antragstellung bereits möglich

Weitere Informationen

https://www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen/

 

Hamburg

Ergänzend zu den Hilfen des Bundes legt der Hamburger Senat kurzfristig Maßnahmen für einen Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen auf. Folgende Programme werden über die IFB Hamburg umgesetzt:

Zuschüsse für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler aus Hamburg, die infolge der Corona-Epidemie und/oder der diesbezüglich erlassenen Hamburger Corona-Allgemeinverfügungen mittelbar bzw. unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdete Liquiditätsengpässe geraten sind. Der HCS Zuschuss ist nicht rückzahlbar und soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt werden. Geplant ist, dass Solo-Selbständige 2.500 Euro und Unternehmen 5.000 bis max. 25.000 Euro erhalten. Zusätzlich wird voraussichtlich auch für die Corona-Soforthilfe des Bundes in Hamburg über die IFB Hamburg abgewickelt.

Antragstellung in den kommenden Tagen

Weitere Informationen:

https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen

 

Hessen

Das Land Hessen schnürt ein millionenschweres Soforthilfeprogramm und stockt die Mittel der Bundesregierung mit einem eigenen Zuschuss auf. Insgesamt stehen für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als zwei Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung.

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei 

  • bis zu 5 Beschäftigten:  10.000 Euro für drei Monate,

  • bis zu 10 Beschäftigten:  20.000 Euro für drei Monate,

  • bis zu 50 Beschäftigten:  30.000 Euro für drei Monate.

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

Antragsstellung bis spätestens Montag 30. März möglich,

Mehr Informationen:

 https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen

 

Mecklenburg-Vorpommern

Mit einem Maßnahmenpaket der Landesregierung sollen die Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffender im Land unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Ein Teil des Maßnahmenpaketes ist ein Soforthilfeprogramm zur Bewältigung akuter Liquiditätsprobleme.

Eine Antragstellung kann ab sofort erfolgen 

Mehr Informationen

https://www.lfi-mv.de/meldungen/antragstellung-fuer-die-corona-soforthilfe-ab-sofort-moeglich/index.html

 

Niedersachsen

Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige
Zuschuss des Landes für Soloselbstständige und Kleinunternehmen, mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen von 3.000 Euro bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen
Stellt Kredite zwischen 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro zur Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige bereit. Ziel ist es, grundsätzlich tragfähige Geschäftsmodelle, die aufgrund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Coronakrise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
 

Mehr Informationen:

https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp

 

Nordrhein-Westfalen

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern. Anträge ab 26.3.2020.

Mehr Informationen

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

 

Rheinland-Pfalz

Die Rahmenbedingungen für die "Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige" des Bundes stehen fest, die Antragsdetails für Rheinland-Pfalz befinden sich aber derzeit noch in der Finalisierung.

Mehr Informationen:

https://isb.rlp.de/home/detailansicht/corona-soforthilfe-kann-bald-beantragt-werden.html

 

Saarland

Das Soforthilfe-Programm von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und Finanzminister Peter Strobel tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Damit ist das Saarland nach Bayern das erste Bundesland, indem Soforthilfen bereits beantragt werden können. 30 Millionen Euro stellt die Landesregierung zur Verfügung, je nach Mitarbeiterzahl können Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit nicht mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 3.000 bis 10.000 Euro bekommen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, vorausgesetzt, alle Angaben sind korrekt.

Mehr Informationen

https://www.saarland.de/254842.htm

 

Sachsen

Ab sofort können Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinstunternehmen in Sachsen das Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ beantragen. Wie das sächsische Wirtschaftsministerium mitteilte, wird bei Darlehensnehmern, welche die jetzt entgangenen Gewinne nicht nachholen können, frühestens nach 36 Monaten geprüft, ob eine Stundung möglich ist oder die Voraussetzungen vorliegen, auf eine Rückzahlung zu verzichten. Darüber hinaus versicherte Wirtschaftsminister Martin Dulig, dass Antragstellern dieses „Sachsen-hilft-sofort-Programmes“ kein Nachteil entstehen soll, wenn das angekündigte Zuschuss-Programm des Bundes startet.

Mehr Informationen:

https://www.sab.sachsen.de/

 

Sachsen-Anhalt

Mehr Informationen:

https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft/#c235465

 

Schleswig-Holstein

Mehr Informationen:

https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

 

Thüringen

Das Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft ist gestartet. Ab sofort können Thüringer Unternehmen den entsprechenden Antrag stellen.

Das Programm ist ausdrücklich nur auf Unternehmen beschränkt, die durch die Corona-Krise unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind und denen mit der Einmalzahlung über die ersten Hürden geholfen werden soll. 

Es richtet sich an gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein.

Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten pro Unternehmen und beträgt jeweils bis zu: 5.000 EUR für 1 bis 5 / 10.000 EUR für 6 bis 10 / 20.000 EUR für 11 bis 25 / 30.000 EUR für 26 bis 50 Beschäftigte (einschließlich Inhaber/-in) bzw. 9.000 EUR für 1 bis 5 und 15.000 EUR für 6 bis 10 Beschäftigte (einschließlich Inhaber/-in) eines zu erwartenden Bundesprogramms.

Mehr Informationen:

www.hwk-erfurt.de/soforthilfe 


 

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