Coronavirus-Krise: Restaurants in Bayern dürfen nur noch bis 15.00 Uhr öffnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Kampf gegen das Coronavirus dürfen Restaurants und Kantinen in Bayern nur noch von 6.00 bis 15.00 Uhr öffnen. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag in München mit. In Bayern gilt wegen der Coronavirus-Krise ab sofort der Katastrophenfall.

Darüber hinaus werden Kinos, Clubs, Vereinsräume und ähnliches ab Dienstag geschlossen, ebenso wie Sport- und Spielplätze. Große Teile des Einzelhandels werden dichtgemacht.

Zum Schutz der Wirtschaft vor den Folgen der Corona-Krise stellt Bayern ein Hilfspaket in Höhe von zehn Milliarden Euro bereit. Dies teilte Ministerpräsident Markus Söder ebenfalls mit «Die Lage ist sehr ernst und verändert sich täglich, leider nicht zum Guten», betonte Söder. In Bayern gelte ab sofort der Katastrophenfall, seit diesem Montag sind alle Schulen und Kindergärten im Freistaat geschlossen.

 

Darüber hinaus weitet der Freistaat die Beschränkungen wegen der Ausbreitung des Coronavirus weiter aus. Auch Sportplätze und Spielplätze sollen gesperrt werden. Ab Dienstag werden Bars, Kinos und Schwimmbäder geschlossen, ab Mittwoch auch ausgewählte Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung notwendig sind.

Um die Grundversorgung mit Lebensmitteln und anderen wichtigen Produkten sicherzustellen, weitet Bayern aber die Ladenöffnungszeiten für bestimmte Geschäfte aus: Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken und einige weitere Geschäfte dürfen unter der Woche nun bis 22.00 Uhr öffnen und auch sonntags geöffnet haben. Speiselokale sollen zudem nur noch von 6.00 bis 15.00 Uhr öffnen dürfen. In Innenbereichen soll es Mindestabstände zwischen den Gästen geben.

Als Reaktion auf das sich ausbreitende Coronavirus hatte Söder am Sonntagabend die Ausrufung des Katastrophenfalls im Freistaat angekündigt. Man werde das tun, weil man eine einheitliche Strategie unter einer einheitlichen Führung brauche, sagte er im BR Fernsehen. «Die Herausforderung wächst täglich, also müssen wir konsequent, aber angemessen reagieren.»

Anders als in anderen Ländern soll es wegen des Coronavirus in Bayern zunächst keine Ausgangssperren geben. «Das ist derzeit nicht geplant», sagte Söder. Er appellierte aber an alle Bürger, sich genau zu überlegen, welche Orte man besuchen wolle.

Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus nimmt in Bayern seit Tagen rasch zu. Bis Sonntagmittag meldete das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 886 Fälle, in denen Menschen im Freistaat positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurden. Das sind 205 Fälle mehr als am Vortag. Vier ältere Menschen starben, Stand Sonntagabend, bisher nachweislich an Covid-19.

Stichwort: Katastrophenfall

Mit der Ausrufung des Katastrophenfalls greift die Staatsregierung zu einem Mittel, das in der Regel bei Naturkatastrophen zum Einsatz kommt - meist sind das in Bayern Überschwemmungen oder Schneemassen. In der Regel wird auch nicht der bayernweite Katastrophenfall ausgerufen, sondern beschränkt auf einzelne Kommunen.

Das bayerische Katastrophenschutzgesetz ist aber nicht auf Naturgefahren beschränkt, sondern lässt ganz bewusst sehr breiten Spielraum: Eine Katastrophe ist «ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden».

Zweck des Gesetzes ist es, eine einheitliche Kommandostruktur für die Behörden zu schaffen, damit diese gezielt und koordiniert auf eine Katastrophe reagieren können. Sämtliche Einsätze von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und Hilfsorganisationen laufen dann über eine zentrale Stelle. Normalerweise übernehmen die Landratsämter die Funktion der Katastrophenschutzbehörde, bei überregionalen Bedrohungen kann das aber auch das Innenministerium in München sein.

Das Gesetz gibt den Behörden darüber hinaus sehr weitreichende Möglichkeiten: Sie dürfen Katastrophengebiete räumen und den Zutritt verbieten. Die Katastrophenschutzbehörde hätte sogar das Recht, jeden Bürger zum Einsatz heranzuziehen - in Form von «Dienst-, Sach- und Werkleistungen».

(Mit Material der dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die bayerischen Beherbergungsbetriebe haben im ersten Halbjahr mehr Gäste empfangen. Allerdings können nicht alle Bereiche des Tourismus profitieren - Gasthöfe und Pensionen leiden. Regional geht es vor allem für Mittelfranken nach oben.

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?