Coronavirus: Reisewirtschaft legt Bundesregierung Maßnahmenkatalog vor

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Die Reisewirtschaft wird erheblich von den Auswirkungen des Coronavirus getroffen. In einer aktuellen Blitzumfrage des Deutschen Reiseverbandes (DRV) haben rund 700 Unternehmen angegeben, dass sie schon jetzt erhebliche Umsatzeinbußen bis zu 75 Prozent haben.

„Die Auswirkungen rund um das Coronavirus bedrohen Beschäftigung und belasten die Liquidität der Unternehmen erheblich“, betont DRV-Präsident Norbert Fiebig. Noch deutlichere Auswirkungen ergeben sich, wenn die durch das Virus verursachten Marktstörungen über die Osterreisezeit hinaus andauern. Um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern, fordert der Deutsche Reiseverband von der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Stützung der Reisewirtschaft. Diesen Katalog hat DRV-Präsident Norbert Fiebig nun im Bundeswirtschaftsministerium dem Tourismusbeauftragen der Bundesregierung, Thomas Bareiß, bei einem Spitzengespräch vorgelegt.

Der 9-Punkte-Maßnahmenkatalog des Deutschen Reiseverbandes:

  1. Vereinfachtes Verfahren für Liquiditätsbeihilfen:
    Touristische Reisebüros, Geschäftsreisebüros, Kreuzfahrtunternehmen sowie Reiseveranstalter brauchen einfachen und schnellen Zugang zu KfW-Krediten mit kurz- und mittelfristigen Laufzeiten, um. Liquiditätsengpässe überbrücken zu können.
     
  2. Beantragung Kurzarbeitergeld mit vereinfachten Bedingungen:
    Die Bundesregierung soll Sonderregelungen zur Kurzarbeit in Kraft setzen, die sowohl die Antragsvoraussetzungen erleichtern als auch die dem Arbeitgeber auf Antrag zu erstattenden Beiträge zur Sozialversicherung erhöhen (100 Prozent) sowie die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes verlängern.
     
  3. Arbeitszeitflexibilisierungsmaßnahmen:
    Aktuell kann ein Arbeitnehmer bis zu 28 Tage lang unbezahlten Urlaub nehmen, ohne dass er sich selbst sozialversichern muss. Eine Ausweitung auf 3 Monate würde mehr Flexibilität bedeuten und dieses Instrument attraktiver machen.
     
  4. Unbürokratisch Steuervorauszahlungen anpassen:
    Weiterhin sind zinslose Steuerstundungen vorzusehen. Ferner sollen Steuervorauszahlungen auf Antrag unbürokratisch an die Geschäftsentwicklung angepasst und damit herabgesetzt werden können. Hierbei ist insbesondere den mittelständischen Strukturen Rechnung zu tragen.
     
  5. Stornokostenerstattung für Reisebüros und Reiseveranstalter:
    Durch das Corona-Virus ergeben sich viele Reisestornierungen. Für diese Stornierungen soll ein Sonderprogramm des Bundes zur Erstattung der Provisionen im Reisebüro und der Stornierungskosten der Reiseveranstalter aufgelegt werden.
     
  6. Rasche Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen zur Gewerbesteuerhinzurechnung:
    Um die Liquidität der Reiseveranstalter zu verbessern, soll das Bundesfinanzministerium die Steuerverwaltung unverzüglich anweisen, die Rückzahlungen der bereits geleisteten Gewerbesteuerhinzurechnung unmittelbar vorzunehmen.
     
  7. Neuregelung der Insolvenzabsicherung:
    Die Bundesregierung soll bei der Neuregelung der Insolvenzabsicherung ein Moratorium vorsehen, da die Absicherung der Reiseveranstalter unter den gegenwärtigen Marktstörungen eine zusätzliche Herausforderung darstellt. Ferner soll die Bundesregierung zeitlich befristet Garantien oder Bürgschaften für Reiseveranstalter übernehmen.
     
  8. Marktanreizprogramm:
    Wenn die Krise ihren ersten Höhepunkt überschritten hat, soll der Bund über ein Marktanreizprogramm für stationäre Reisebüros, Veranstalter, touristische Airlines und sonstige touristische Leistungsträger die Erholungsphase beschleunigen. Die Reisewirtschaft wird dazu in den nächsten Wochen konkrete Vorschläge entwickeln und vorlegen.
     
  9. Befristete Aussetzung von Slot-Regelungen für Airlines:
    Die Forderungen der Airlineverbände zu einer befristeten Aussetzung der 80/20-Regelung bei Slots (dies bedeutet: Nur wenn eine Airline ihre Start- und Landerechte zu mindestens 80 Prozent nutzt, kann sie diese Slots auch im Folgejahr behalten) und einem Moratorium bei ausgewählten Luftverkehrsgebühren werden unterstützt.

DRV-Präsident Norbert Fiebig betonte bei dem Treffen: „Bei den vom DRV vorgelegten Maßnahmen handelt es sich um erste Vorschläge. Sollten die durch das Corona-Virus verursachten Auswirkungen länger anhalten, sind weitergehende Instrumente notwendig.“

Blitzumfrage unter Mitgliedsunternehmen zu Coronavirus-Folgen

Das Coronavirus führt bei Reiseveranstaltern und Reisebüros zu einer stark ausgeprägten Buchungszurückhaltung der Kunden. In einer Blitzumfrage unter DRV-Mitgliedsunternehmen gibt die Mehrheit an, dass der Umsatzrückgang aktuell schon bis zu 75 Prozent beträgt. 15 Prozent der rund 700 Befragten verzeichnen sogar einen Rückgang von über 75 Prozent. „Die Mehrzahl unserer Mitglieder sieht sich aktuell starken oder sehr starken ökonomischen Belastungen ausgesetzt“, berichtet DRV-Präsident Fiebig. Wie aus der DRV-Umfrage – Stand heute – hervorgeht, ist diese Entwicklung besonders seit Mitte Februar zu erkennen. Ein Ende der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen sehen über 50 Prozent der Befragten erst frühestens im zweiten Halbjahr 2020.

Touristische Reisebüros verzeichnen zurzeit eine hohe Kundenfrequenz. Die Kunden suchen häufig Rat, um sich über mögliche gesundheitliche Gefährdungen zu informieren. Geschäftsreisebüros haben aufgrund der geänderten Dienstreisevorschriften der Unternehmen ebenfalls einen erhöhten Beratungs- und Stornierungsbedarf. Ein Großteil der Dienstreisen, die über die Büros abgewickelt werden, findet derzeit nicht mehr statt. Kreuzfahrtunternehmen müssen ebenfalls deutliche Umsatzeinbrüche verzeichnen. Reisehinweise und zunehmende Beschränkungen in den Hafenanläufen setzen die Unternehmen unter zusätzlichen organisatorischen Druck. 


 

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