Darf der Arbeitgeber in der Probezeit grundlos kündigen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In der Probezeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen, ob sie gut zusammenpassen. Was aber, wenn der Arbeitgeber unzufrieden ist? Muss er einen Grund für eine Kündigung vorbringen?

Oft fallen die ersten sechs Monate eines neuen Arbeitsverhältnisses mit der Probezeit zusammen. Sie bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich kennenzulernen und die Zusammenarbeit zu überprüfen. Beschäftigte zeigen sich in der Regel von ihrer besten Seite, um den Job zu behalten. Aber brauchen Arbeitgeber für eine Kündigung während der Probezeit überhaupt einen Kündigungsgrund?

Nein. «In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses gibt es keinen Kündigungsschutz, sodass es für die ordentliche fristgerechte Kündigung keines Grundes bedarf», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Umgekehrt gilt das aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen es vielleicht beim neuen Arbeitgeber nicht gefällt. (dpa)

In Probezeit grundlos kündigen: Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten

Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach dieser Wartezeit von sechs Monaten, sofern der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Beschäftigte hat. Dann müssen Arbeitgeber wichtige Gründe vorbringen, wenn sie einem Arbeitnehmer ordentlich kündigen wollen.

Eine fristlose Kündigung dagegen ist auch in der Probezeit nicht so einfach möglich. «Für eine außerordentliche fristlose Kündigung bedarf es immer eines wichtigen Grundes für die Kündigung, der dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist unzumutbar macht», erklärt Oberthür.

Da in der Probezeit aber ohnehin eine verkürzte Kündigungsfrist von nur zwei Wochen gilt, ist dieser Fall in der Praxis eher selten.

 

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie ist zudem Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.